Überblick
Die Patentverordnung des Landes von 2011 trat im Januar 2012 in Kraft und wird vom Amt für wirtschaftliche Entwicklung Brunei (BEBD) über das Amt für geistiges Eigentum von Brunei Darussalam (BruIPO) verwaltet. Die Patentregelungen wurde im selben Jahr umgesetzt.
Brunei’s Patentverordnung von 2011 ersetzt das bisherige Re-Registration-System von Patenten in Singapur, Malaysia, dem Vereinigten Königreich und dem EP (die für das Vereinigten Königreich designiert) und etabliert somit ein unabhängiges Patentsystem. Diese Entwicklungen waren Anlass für den kürzlichen Beitritt des Landes zum PCT-Vertrag, der am 24. Juli 2012 in Brunei in Kraft trat. Der Vertrag berechtigt Brunei-Staatsangehörige, internationale Anmeldungen im Rahmen des PCT-Systems einzureichen.
Die Markenregistrierung wird ebenfalls vom BruIPO verwaltet. Die Markenregelungen (subsidiär geltende Rechtsvorschrift) wurden erstmals 1984 überarbeitet und in den Gesetzen von Brunei, in der Fassung von 1984, veröffentlicht. Sie wurden erneut überarbeitet und unter S 27/2000 in den Gesetzen von Brunei, i.d.F. von 2000, veröffentlicht.
Wachstum der IP-Landschaft Bruneis
Um sich auf der internationalen IP-Karte fest zu etablieren, stimmte Brunei im Jahr 2016 dem Beitritt des Madrider Protokolls für die internationale Registrierung von Marken zu. Um Januar 2017, Brunei ist 98ige Mitglied des Protokolls geworden.
Rechtliche Grundlage | Gesetze von Brunei (1984 Ed. Kap. 72) Notfall (Patente) Verordnung 1999 Patentverordnung, 2011 | |||||||||||||||
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge | ● Pariser Übereinkommen mit Wirkung vom 17. Februar 2012 ● Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) mit Wirkung vom 24. Juli 2012 ● Budapester Vertrag mit Wirkung vom 24. Juli 2012 ● Abkommen über Handelsaspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) ● ASEAN-Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums | |||||||||||||||
Kosten für den Erhalt eines Patents | Bitte kontaktieren Sie uns unter brunei@mirandah.com | |||||||||||||||
Durchschnittliche Zeit, um ein Brunei-Patent zu erhalten | 12 Monate ab der nationalen PCT-Phase 42 – 60 Monate ab dem Prioritätsdatum für Paris C | |||||||||||||||
Amtssprache in Verfahren zu Patentsachen | Englisch | |||||||||||||||
Nicht patentierbarer Gegenstand | ● (a) Erfindungen, die beleidigendes, unmoralisches oder asoziales Verhalten fördern können ● (b) Verfahren zur Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers | |||||||||||||||
Kulanzfrist für vorherige Offenlegung oder Verkauf | 12 Monate | |||||||||||||||
Wichtige Strafverfolgungvorgänge |
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Einreichung und Strafverfolgung | Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Formalitätsprüfung Stufe 3: Veröffentlichung Stufe 4: Materielle Prüfung Stufe 5: Erteilung Stufe 6: Erneuerung / Annuität | |||||||||||||||
Verlängerung der Amtsbescheidfristen | Nicht erweiterbar | |||||||||||||||
Erforderliche Dokumente zur Einreichung | Englische Spezifikation Autorisierungserklärung | |||||||||||||||
Exklusivitätsgesetze für pharmazeutische Daten | Nicht vorhanden | |||||||||||||||
Recherche und Prüfung | Die lokale Prüfung von Patenten ist nicht obligatorisch. Auf Recherchen und Prüfungsberichte, die in anderen Ländern oder während der internationalen PCT-Phase erstellt wurden, kann für den Zweck der Brunei-Patenterteilung zurückgegriffen werden | |||||||||||||||
Einspruchsfrist | Nicht vorhanden | |||||||||||||||
Laufzeit des Patentschutzes | 20 Jahre | |||||||||||||||
Verlängerung der Patentlaufzeit | Vorhanden | |||||||||||||||
Wiedereinsetzung des abgelaufenen Patents | 30 Monate ab dem Datum des Verfalls | |||||||||||||||
Parallelimporte | Vorhanden | |||||||||||||||
Andere Formen von Patenten (z. B. Gebrauchsmuster / Neuheitenpatent) | Nicht vorhanden | |||||||||||||||
Nützliche Links | Brunei Amt für geistiges Eigentum ( BruIPO ) Der Brunei Economic Development Board (BEDB) |
Rechtliche Grundlage | Trademarks (Revised edition 2000) (2000) Emblems and Names (Prevention of Improper Use) (1968) Merchandise Marks (1953) Trademark (Importation of Infringing Goods) Regulations (Revised Edition 2000) (2000) Trademark Rules (Revised Edition 2000) (2000) |
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge |
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Kosten für den Erhalt einer Brunei-Marke | Bitte kontaktieren Sie uns unter brunei@mirandah.com |
Durchschnittliche Zeit, um eine Brunei-Marke zu erhalten | Zwischen 12 – 18 Monaten |
Amtssprache für Verfahren in Sachen Brunei- Marken | Englisch |
Registrierbare Marken | Jedes visuell wahrnehmbare Zeichen, das sich grafisch darstellen lässt und das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Wörter (einschließlich persönlicher Namen), Designs, Buchstaben, Ziffern oder die Form von Waren oder deren Verpackung. Einschließlich Kollektivmarken und Zertifizierungszeichen. |
Einreichung und Strafverfolgung | Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Prüfung Stufe 3: Werbung Stufe 4: Einspruch Stufe 5: Registrierung |
Anzahl der Klassen | 1-42 (7. Ausgabe Nizza Klassifikation) |
Mehrfache Klassenanmeldung | Vorhanden |
Ablage von Serienmarken | Vorhanden |
Notwendiges Dokument für die Einreichung | Keine Angabe |
Elektronische Einreichung | Wenn die Marke in nicht-englischen Wörtern oder in fremden Zeichen steht, ist eine beglaubigte Kopie ihrer Übersetzung erforderlich. |
Typische Einwände |
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Verlängerung der Amtsbescheidfristen | Ja, vorbehaltlich des Ermessens des Registerbeamten |
Einspruchsfrist | 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Anmeldung im Amtsblatt |
Dauer des Markenschutzes | 10 Jahre ab dem Datum der Registrierung (Nachfrist von 6 Monaten ab dem Ablaufdatum ist zulässig) |
Wiedereinsetzung der abgelaufenen Marke | Innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Löschung der Marke aus dem Register |
Parallelimporte | Ja |
Minimale Nutzungsdauer zur Vermeidung von Stornierungsmaßnahmen bei Nichtbenutzung | Innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum des Abschlusses des Registrierungsverfahrens. |
Nützliche Links | www.bruipo.gov.bn |
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