Überblick
Mit einer zunehmend qualifizierten Belegschaft und wachsenden Marktchancen zieht Thailands wachsende Wirtschaft zunehmend internationale Investitionen an. Das geistige Eigentum des Landes wird immer größer, um dieser wirtschaftlichen Entwicklung zu folgen.
Im Jahr 2009 trat Thailand dem Patentzusammenarbeitsvertrag bei und führte neue Patentprüfungsrichtlinien und Änderungen im IP-Recht ein, um den Umfang der Durchsetzung aller Gesetze zum geistigen Eigentum zu erweitern und die Bearbeitung von Patentanmeldungen zu beschleunigen. Im Anschluss daran wurde im Jahr 2013 das Nationale Zentrum für die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (NICE) eingerichtet, um koordinierte Bemühungen zwischen verschiedenen am Schutz und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums beteiligten Stellen zu fördern.
Die vollständige Beseitigung der Fälschungsindustrie ist ein Hauptziel der Königlichen Regierung Thailands. Das Department of Intellectual Property (DIP) hat mehrere Initiativen zur Stärkung seines rechtlichen Rahmens mit dem Ziel eingeführt, bestehende Herausforderungen bei der Durchsetzung von IP-Rechten zu überwinden.
Wachstum der thailändischen IP-Landschaft
Im Jahr 2016 wurde das thailändische Markengesetz überarbeitet, da es sich darauf vorbereitet, 2017 dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (auch bekannt als „Madrider Protokoll“) beizutreten. Als Folge des Harmonisierungsplans der ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft haben sich alle ASEAN-Mitgliedstaaten verpflichtet, Vertragspartei dieses Vertrags zu werden. 7 November 2017 ist Thailand Mitglied 99 des Protokolls geworden.
Rechtliche Grundlage | Patentgesetz Nr. 1, BE 2522 (1979) und Patentgesetz Nr. 2, BE 2535 (1992), geändert durch Patentgesetz Nr. 3, BE 2542 (1999), letzteres mit Wirkung vom 27. September 1999 | |||||||||||||||
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge | ● Pariser Übereinkommen mit Wirkung vom 1. August 2008 ● Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) mit Wirkung vom 24. Dezember 2009 ● Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) | |||||||||||||||
PCT-Informationen | Thailand hat seine Beitrittsurkunden am 24. September 2009 bei der WIPO eingereicht und ist damit der 142. Vertragsstaat des Patentzusammenarbeitsvertrags. Der Vertrag trat am 24. Dezember 2009 in Thailand in Kraft. | |||||||||||||||
Kosten für den Erhalt eines Thailand-Patents | Bitte kontaktieren Sie uns unter thailand@mirandah.com | |||||||||||||||
Durchschnittliche Zeit, um ein Thailand-Patent zu erhalten | 5 bis 8 Jahre | |||||||||||||||
Amtssprache für Verfahren in Patentsachen | Thai | |||||||||||||||
Nicht patentierbarer Gegenstand | ● Natürlich vorkommende Mikroorganismen und ihre Bestandteile, Tiere, Pflanzen und Tier- und Pflanzenextrakte ● Entdeckungen oder wissenschaftliche Theorien ● Mathematische Formeln ● Methoden der medizinischen Behandlung und diagnostische Methoden ● Computerprogramme | |||||||||||||||
Kulanzfrist für vorherige Offenlegung oder Verkauf | 12 Monate vor dem thailändischen Anmeldedatum (unrechtmäßige Offenlegung, internationale Ausstellung, offizielle Regierungsausstellung) | |||||||||||||||
Wichtige Strafverfolgungsvorgänge |
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Einreichung und Strafverfolgung | Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Formalitätsprüfung Stufe 3: Veröffentlichung und Widerspruch (falls vorhanden) Stufe 4: Materielle Prüfung Stufe 5: Erteilung Stufe 6: Erneuerung / Annuität | |||||||||||||||
Verlängerung der Amtsbescheidfristen | Erste Verlängerung: 90 Tage Zweite Verlängerung: 30 Tage | |||||||||||||||
Notwendiges Dokument für die Einreichung | Vollmacht Abtretungsurkunde (nur wenn der Antragsteller von der PCT-Anmeldung abweicht) Prioritätsdokument (wenn die Priorität beansprucht wird und nicht von der WIPO an das nationale Amt übermittelt wurde) | |||||||||||||||
Exklusivitätsgesetze für pharmazeutische Daten | Nicht vorhanden | |||||||||||||||
Recherche und Prüfung | Das Patentamt führt seine eigene Recherche und Prüfung durch, begünstigt jedoch Such- und Prüfungsberichte, die in vorgeschriebenen Ländern wie den USA, Großbritannien, Australien, Japan sowie dem vorgeschriebenen regionalen Europäischen Patentamt herausgegeben werden | |||||||||||||||
Einspruchsfrist | 90 Tage nach der Veröffentlichung | |||||||||||||||
Laufzeit des Patentschutzes | 20 Jahre | |||||||||||||||
Verlängerung der Patentlaufzeit | Nicht vorhanden | |||||||||||||||
Wiedereinsetzung des abgelaufenen Patents | Innerhalb von 120 Tagen ab dem Datum des Ablaufs | |||||||||||||||
Parallelimporte | Vorhanden | |||||||||||||||
Andere Formen von Patenten (z. B. Gebrauchsmuster / Neuheitenpatent) | Gebrauchs- und Geschmacksmuster | |||||||||||||||
Nützliche Links | http://www.ipthailand.go.th/ |
Verletzungsverfahren | Zivil- und Strafrecht (in besonderen Fällen) |
Spezialisierte Gerichte für IP | Zentrales geistiges Eigentum und internationaler Handelsgerichtshof |
Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen | Reichen Sie eine Beschwerde bei der Polizei oder beim Internationalen Handelsgericht ein |
Rechtsschutz gegen grundlose Bedrohungen | Gegenklage |
Erklärung der Nichtverletzung | Nicht vorhanden |
Einstweilige Verfügungen | Vorhanden |
Zeitrahmen für verschiedene rechtliche Maßnahmen | Strafrechtlich 6 bis 18 Monate Zivilrechtlich 1 bis 5 Jahre |
Alternative Streitbeilegung | Nicht verfügbar für Strafsachen, aber verfügbar für Zivilsachen, wenn die Parteien zustimmen |
Zivilrechtliche Abhilfemaßnahmen | Schäden |
Strafsanktionen | Haft Geldstrafe |
Rechtliche Grundlage | Markengesetz BE 2534 (1991) in der Fassung des Markengesetzes (Nr. 2) BE 2543 (2000) und des Markengesetzes (Nr. 3) BE 2559 (2016). |
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge | ● Pariser Übereinkommen mit Wirkung vom 2. August 2008 ● Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) |
Kosten der Erlangung einer Thailand-Marke | Bitte kontaktieren Sie uns unter thailand@mirandah.com |
Durchschnittliche Zeit, um eine thailändische Marke zu erhalten | 10 bis 15 Monate |
Amtssprache für Verfahren in thailändischen Markensachen | Thai |
Registrierbare Marken | Jedes unverwechselbare Gerät, Marke, Überschrift, Etikett, Ticket, Name, Unterschrift, Foto, Wort, Buchstabe, Ziffer, Form der Waren, 3-dimensionale Marken, Ton, Verpackung oder Kombination von Farben oder eine Kombination daraus |
Einreichung und Strafverfolgung | Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Prüfung Stufe 3: Veröffentlichung Stufe 4: Einspruch (falls vorhanden) Stufe 5: Registrierung Stufe 6: Erneuerung |
Anzahl der Klassen | 45 (Nizza Klassifizierung) |
Mehrfache Klassenanmeldung | Vorhanden |
Ablage von Serienmarken | Nicht vorhanden |
Notwendiges Dokument für die Einreichung | Vollmacht – notariell beglaubigt |
Typische Einwände | Beschreibbarkeit Nichtunterscheidungskraft Vorherige kollidierende Rechte Spezifikationen |
Verlängerung der Amtsbescheidfristen | Nicht vorhanden |
Einspruchsfrist | 60 Tage (nicht erweiterbar) |
Laufzeit des Markenschutzes | 10 Jahre (erneuerbar) |
Wiedereinsetzung der abgelaufenen Marke | Innerhalb von 6 Monaten ab dem Ablaufdatum möglich. |
Parallelimporte | Vorhanden |
Minimale Nutzungsdauer zur Vermeidung von Stornierungsmaßnahmen bei Nichtbenutzung | 3 Jahre (kontinuierlich) |
Nützliche Links | http://www.ipthailand.go.th/ |
Verletzungsverfahren | Vorhanden |
Spezialisierte Gerichte für IP | Das Zentrum für geistiges Eigentum und das Internationale Handelsgericht von Thailand |
Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen | Zivilrechtlich – Markenverletzung und -übertretung gemäß dem Markengesetz BE 2534 (1991) in der geänderten Fassung BE 2543 (2000) und dem Markengesetz (Nr. 3) BE 2559 (2016). – Deliktische Ansprüche nach § 420 des Zivil und Handelsgesetzbuches (CCC) von Thailand. Quasidelikt – Durch die Markengesetze bewirkt sowie Abschnitte 273-275 des Strafgesetzbuches von Thailand |
Rechtsschutz gegen grundlose Bedrohungen | Nicht vorhanden |
Erklärung der Nichtverletzung | Nicht vorhanden |
Einstweilige Verfügungen | Vorhanden |
Zeitrahmen für verschiedene rechtliche Maßnahmen | 12 bis 36 Monate (abhängig von verschiedenen Faktoren) |
Alternative Streitbeilegung | Schlichtung Schiedsverfahren |
Verfügbarkeit von Schadensersatz und anderen Rechtsmitteln für den Fall einer Verletzung | Wie nachstehend |
Zivilrechtliche Abhilfemaßnahmen | Einstweilige Verfügung Schäden |
Strafsanktionen | Markengesetz (nur eingetragene Marke) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe oder beides Strafgesetzbuch (eingetragene und nicht eingetragene Marke einschließlich ausländischer eingetragener Marke) Geldbußen oder Gefängnis oder beides * Das Markengesetz hat höhere Strafen als das Strafgesetzbuch |
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