Marken

Ja, Abschnitt 21 des Trade Marks Act von 1976 sieht eine Marke vor, bei der zwei Antragsteller als Miteigentümer registriert werden.

Ja, Abschnitt 44 des Trade Marks Act 1976 ermächtigt den eingetragenen Markeninhaber, beim Registerbeamten einen Antrag auf Verlängerung der Marke zu stellen oder sie in einer Weise zu ändern, die die Identität des Markeninhabers nicht wesentlich beeinträchtigt. Das Ermessen zur Antragserteilung oder Ablehnung ist dem Registerbeamten überlassen.

Patente

Um die Strafverfolgung einer am Malaysischen Amt für Geistiges Eigentum (MyIPO) eingereichten Anmeldung in der nationalen Phase zu beschleunigen, kann ein Antrag auf Patent Prosecution Highway in Malaysia gestellt werden, solange das letzte Arbeitsprodukt in der internationalen Phase einer PCT-Anmeldung, welches dem Antrag entspricht mindestens einen Anspruch als patentfähig / zulässig indiziert (unter den Kriterien Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit).

Die PCT-PPH-Route kann nur genommen werden, wenn die malaysische Anmeldung mindestens eine entsprechende Anmeldung in Japan durch das Japanische Patentamt (JPO) hat.

Um eine Anfrage für den Patent Prosecution Highway in Malaysia einzureichen, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

(a) Eine Kopie der schriftlichen Stellungnahme der Internationalen Recherchenbehörde zusammen mit ihrer englischen Übersetzung.

(b) Eine Kopie einer Reihe von Ansprüchen, die das neueste internationale Arbeitsprodukt der entsprechenden internationalen Anmeldung als patentfähig / zulässig und ihre englischen Übersetzungen, wenn sie nicht auf Englisch sind, angegeben haben.

(c) eine Kopie der im Internationalen vorläufigen Bericht über die Patentierbarkeit der entsprechenden internationalen Anmeldung angeführten Referenzen.

(d) eine Anspruchskorrespondenztabelle, in der angegeben ist, wie alle Ansprüche in der Anmeldung den Patentansprüchen entsprechen, die als patentfähig / zulässig gekennzeichnet sind (bitte füllen Sie die nachstehende Tabelle aus)

Sollten die Dokumente (a), (b) und (c) – zusammen mit entsprechenden englischen Übersetzungen – bei der WIPO verfügbar sein, muss nur Dokument (d) zur Verfügung gestellt werden.

Verfahren für die Einreichung einer Anfrage für PPH

Ein Antrag auf Sachprüfung (Formular 5) muss entweder zum Zeitpunkt des Antrags von PCT-PPH oder früher bei MyIPO eingereicht werden.

Ein Antrag auf PCT-PPH, der den entsprechenden Unterlagen beigefügt ist, muss ebenfalls eingereicht werden und die Antragsteller müssen die Ausstellung eines Prüfungsberichts von MyIPO abwarten.

Für malaysische Anträge, bei denen ein PPH-Antrag auf der Grundlage eines erteilten japanischen Patents gestellt wird, erwarten wir, dass der erste Prüfungsbericht innerhalb von 3 Monaten nach dem PPH-Antragsdatum eingehen wird.

Für malaysische Anträge, bei denen der PPH-Antrag auf der Grundlage einer anhängigen japanischen Patentanmeldung / Kombination mehrerer japanischer Patente gestellt wird, erwarten wir den ersten Prüfungsbericht innerhalb von 3 – 6 Monaten ab dem PPH-Antragstermin.

Ein Antrag auf beschleunigte Prüfung in Malaysia kann 18 Monate nach dem Prioritäts- oder Anmeldetag oder bei der Einreichung eines Antrags auf Sachprüfung gestellt werden.

Dem Antrag auf beschleunigte Prüfung in Malaysia muss Folgendes beigefügt sein:

a) Eine gesetzliche Erklärung, aus der die Gründe für die beschleunigte Prüfung hervorgehen;

b) Die vorgeschriebenen Gebühren.

Die gesetzliche Erklärung kann auf der Grundlage folgender Gründe erfolgen:

1) Es liegt im nationalen oder öffentlichen Interesse;

2) Es gibt Vertragsverletzungsverfahren;

3) Der Antragsteller hat die Erfindung bereits kommerzialisiert – oder plant, sie zu kommerzialisieren -;

4) Die Erfindung bezieht sich auf grüne Technologien;

5) um Gelder oder Geldleistungen von der Regierung oder anerkannten Institutionen zu erhalten;

6) Andere Gründe.

Zusammenfassung der Einreichung eines Antrags auf beschleunigte Prüfung in Malaysia:

1) Es ist eine Anfrage zur vollständigen Sachprüfung (Formular 5) zu stellen.

2) Ein Antrag auf Genehmigung der beschleunigten Prüfung (Formular 5H) muss 18 Monate nach dem Prioritätsdatum / Anmeldetag beim Patentamt eingereicht werden; und

3) Ein Antrag auf beschleunigte Prüfung (Form 5I) sollte nach Genehmigung des oben genannten Antrags eingereicht werden (innerhalb einer (1) Woche ab dem Datum der Genehmigung).

Der Zeitrahmen für die Erteilung eines Antrags auf eine beschleunigte Prüfung innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten ab dem Datum der Einreichung des Antrags ist die Frist für die Einreichung des Antrags auf einen eindeutigen Fall.

Weitere Einzelheiten finden Sie im Malaysia Patent System.