Marken

Pro Antragsteller ist nur eine Vollmacht erforderlich, die für mehrere Markenanmeldungen verwendet werden kann.

 

Wir würden eine ausgefertigte Vollmacht (keine notarielle Beglaubigung oder Legalisierung erforderlich) zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags benötigen. Wir können mit einer gescannten Kopie davon fortfahren, unter der Voraussetzung, dass das Original so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt wird (vorzugsweise innerhalb von 3 Monaten).

Patente

Nach derzeitiger Praxis erlaubt das philippinische Patentamt eine einmonatige Verlängerung des festgesetzten 30. Monats-Eintragsdatums für die nationale Phase. Eine weitere Verlängerung wird nicht gewährt.

 

 

Der Antrag auf beschleunigte Prüfung über PPH sollte idealerweise zusammen mit dem eigentlichen Prüfungsantrag oder kurz danach eingereicht werden. Der Antrag auf materielle Prüfung (RSE) muss innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Datum der nationalen Phase eingereicht werden.

Um den Prüfungsprozess zu beschleunigen, sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Kopien aller Amtsbescheide (die für eine Sachprüfung der Patentierbarkeit im ausländischen Patentamt relevant sind), die für die entsprechenden Anträge ausgestellt wurden, auf die sich das ausländische Patentamt stützt;
  • Kopie aller Ansprüche, die vom ausländischen Patentamt als patentierbar / zulässig festgestellt wurden;
  • Kopien von Referenzen, die vom ausländischen Patentamt zitiert werden;
  • Anspruchskorrespondenztabelle.