Marken

Alle Zeichen, die nicht lateinischen Ursprungs sind, z.B. japanische Zeichen gelten als nicht unterscheidungskräftig und können daher nicht zur Eintragung zugelassen werden, es sei denn, die genannte Marke hat aufgrund einer längeren Verwendung vor dem Anmeldetag eine Unterscheidungskraft erlangt oder die Marke enthält andere unterscheidungskräftige Elemente.

Die Vollmacht erfordert keine Beurkundung oder Legalisierung und kann vom Antragsteller einfach unterschrieben werden.

 

Es gibt keine besondere Frist, um gegen eine Anmeldung Einspruch zu erheben. Einspruch gegen einen Antrag kann jederzeit nach der Veröffentlichung des Antrags erhoben werden, solange die Marke noch Gegenstand der Sachprüfung ist.

Als grobe Richtlinie kann eine Bewerbung innerhalb von 6-8 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Prüfer die inhaltliche Prüfung des Antrags abschließt, angefochten werden.

Patente

Ja. Der Antragsteller kann die Patentansprüche bei der Einreichung einer Patentanmeldung in Vietnam ändern.

Ja. Im Gegensatz zu regulären Patentanmeldungen werden Gebrauchsmusteanmeldungen mit einer Schutzdauer von 10 Jahren erteilt, wenn sie die Kriterien Neuheit und gewerbliche Anwendbarkeit erfüllen.

In der Regel empfehlen wir unseren Kunden jedoch, zunächst eine reguläre Patentanmeldung einzureichen und anschließend auf eine Gebrauchsmusteranmeldung umzustellen, wenn die Einreichung die erfinderische Tätigkeit nicht erfüllen kann. Die Kosten und Verfahren für die Einreichung einer Anmeldung zum Gebrauchsmuster entsprechen denen einer regulären Patentanmeldung.