Marken

Ja. Allerdings müssen spezifische Anforderungen erfüllt werden. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Beratung, die auf die sachliche Matrix Ihres Falles zugeschnitten ist.

Die Gerichte in Singapur haben im Allgemeinen die Position eingenommen, dass es nicht notwendig ist, Räumlichkeiten zu besitzen, um eine „Nutzung“ zu ermöglichen.

Die Benutzung einer Marke im Internet kann ausreichend sein, sofern „aktive Schritte“ unternommen wurden, um die beanspruchten Dienstleistungen in Form von „direkter Förderung oder Werbung“ anzubieten oder für diese zu werben.

 

Patente

Nach der derzeitigen Praxis kann ein Antragsteller nach Ablauf der 30-Monats-Frist eine PCT-Anmeldung für die nationale Phase in Singapur einreichen sowie einen Antrag auf Verlängerung der Frist und Zahlung einer entsprechenden Verzugsgebühr bis zu 18 Monaten nach Ablauf des festgelegten Termins stellen. Vor Ablauf des Fälligkeitsdatums ist seitens des Antragstellers keine Handlung erforderlich.

Der Antrag auf beschleunigte Prüfung durch PPH sollte zusammen mit dem Antrag auf Sachprüfung eingereicht werden. Der Antrag auf materielle Prüfung (RSE) muss innerhalb von sechsunddreißig (36) Monaten ab dem frühesten beanspruchten Prioritätstag eingereicht werden.

Die Anforderungen für die Beantragung einer beschleunigten Prüfung einer Singapur-Patentanmeldung lauten wie folgt:

  • Sowohl die singapurische Anmeldung, für die die Beschleunigung beantragt wird, als auch die ausländische Anmeldung, die der PPH-Anforderung zugrunde liegt, müssen eine zugehörige nationale Phase, ein entsprechender Antrag oder eine entsprechende internationale Anmeldung sein.
  • Die für einen PPH geltend gemachte ausländische Anmeldung muss mindestens einen Anspruch haben, die vom ausländischen Patentamt als zulässig / patentfähig befunden wird.
  • Alle Ansprüche in der IPOS-Anmeldung müssen ausreichend sein – oder so geändert werden, dass sie ausreichend übereinstimmen – zu einem oder mehreren der vom ausländischen Patentamt als zulässig / patentfähig befundenen Ansprüche.
  • Die Prüfung darf nicht mit der IPOS-Anmeldung begonnen haben.
  • Die ausländische Anmeldung, die der PPH-Anfrage zugrunde liegt, muss von einer teilnehmenden Stelle des globalen PPH-Netzwerks, China, Mexiko oder dem Europäischen Patentamt stammen.

Im Allgemeinen muss der Antragsteller bei der Einreichung eines Antrags auf PPH folgende Unterlagen einreichen:

  • eine Kopie aller Amtsbescheide der ausländischen Anmeldung, auf die man sich stützt;
  • eine Kopie der zulässigen / patentfähigen Patentansprüche, auf die in der ausländischen Anmeldung Bezug genommen wird; und
  • eine Anspruchskorrespondenztabelle, die die Zugehörigkeit der zulässigen / patentfähigen Ansprüche, auf die in der ausländischen Anmeldung Bezug genommen wird, auf die Ansprüche in der aktuellen Singapur-Anmeldung zeigt.
  • Überprüfte englische Übersetzungen der oben genannten Dokumente, wenn sie zum Zeitpunkt der Einreichung der PPH-Anfrage nicht auf Englisch waren.