Marken

Nein. Ab dem 6. Januar 2017 können Antragsteller jedoch internationale Anmeldungen für die Eintragung ihrer Brunei-Marken in einem der anderen Mitgliedsstaaten einreichen.

Die internationale Klassifikation von Waren / Dienstleistungen im Rahmen des Nizza-Abkommens, der 7. Ausgabe, wird derzeit in Brunei angewandt.

Brunei akzeptiert weiterhin nur bis Klasse 42; alle Gegenstände, die traditionell in den Geltungsbereich der Klassen 43-45 fallen würden, müssten unter Klasse 42 eingereicht werden.

Patente

Nach der derzeitigen Praxis akzeptiert das Patentamt Bruneis keine Anträge für Gebrauchsmuster.

Gemäß den Übergangsbestimmungen von Abschnitt 115 der Brunei-Patentverordnung 2011 kann ein Singapur-Patentinhaber das Singapur-Patent durch eine Neuregistrierung in Brunei registrieren lassen. Die Frist für die erneute Registrierung beträgt ein Jahr ab dem Datum der Erteilung des Singapur-Patents.