Das indische Markenrecht ermöglicht die Einreichung einer Markenanmeldung in Indien auf einer Vorsatz-Basis. Der ausländische Eigentümer muss daher nicht auf die tatsächliche Benutzung der Marke warten, um Schutz zu suchen.
Der eingetragene Markeninhaber in Indien muss jedoch mit der Benutzung der Marke innerhalb von 5 Jahren und 3 Monaten nach dem Datum der Registrierung beginnen. Andernfalls kann die eingetragene Marke für ungültig erklärt werden.