Marken

Obwohl Multi-Klassen-Anmeldungen nicht verboten sind, gibt es keine festgelegten Richtlinien. Aus unserer Erfahrung in der lokalen Praxis ergeben sich für mehrere Klassen häufig zahlreiche Einwände, die auch für längere Zeit bestehen bleiben könnten.

Wenn darüber hinaus ein Einspruch in Bezug auf eine Klasse eingeht, ist es nicht möglich, die Anmeldung zu teilen – was bedeutet, dass die gesamte Anmeldung an sich noch ausstehen kann. Es wird daher dringend empfohlen, Anmeldungen für einzelne Klassen einzureichen.

 

Patente

Ja. Es ist jedoch ratsam, dass der Antragsteller auch die ursprünglichen Ansprüche des Antrags zusammen mit der beabsichtigten Änderung einreicht.

Die Generaldirektion für Rechte des geistigen Eigentums (DGIP) akzeptiert keine Generalvollmacht. Für jede Patentanmeldung muss innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung des Antrags bei der DGIP eine einfach unterzeichnete spezifische Vollmacht eingereicht werden.