Marken

Die Beurkundung der Vollmacht ist für die Einreichung von Markenanmeldungen in Thailand obligatorisch. Eine Legalisierung der Vollmacht ist jedoch nicht erforderlich.

Thailändische Unternehmen benötigen keine notariell beglaubigten Vollmachten, da es eine von der Markenbehörde ausgestellte Vollmacht im Inland gibt.

In Übereinstimmung mit dem neu geänderten Markengesetz gültig ab dem 28. Juli 2016, ist es gestattet in Thailand, Anträge für mehrere Klassen einzureichen.

Patente

Das thailändische Amt für Geistiges Eigentum (DIP) akzeptiert keine verspäteten Anträge in der nationalen Phase nach Ablauf des 30. Monats. Daher muss die strikte Einhaltung des Fälligkeitsdatums eingehalten werden.

Nach der derzeitigen Praxis kann ein Anmelder die Veröffentlichungsgebühr nur nach Erhalt einer Mitteilung des thailändischen Amts für Geistiges Eigentum (DIP) bezahlen. Es gibt kein offizielles Verfahren, um eine beschleunigte Formalprüfung zu beantragen, was zu einer schnelleren Veröffentlichung der Bekanntmachung zur Zahlung der Veröffentlichungsgebühr führen würde.

Dennoch kann beim DIP eine inoffizielle Anfrage gestellt werden, um die Formalitätsprüfung und die Ausstellung einer Aufforderung zur Zahlung der Veröffentlichungsgebühr zu beschleunigen. Der verantwortliche Prüfer ist jedoch nicht verpflichtet, dem Antrag nachzukommen.