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Thailand

Rechtliche Grundlage Markengesetz BE 2534 (1991) in der Fassung des Markengesetzes (Nr. 2) BE 2543 (2000) und des Markengesetzes (Nr. 3) BE 2559 (2016).
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge ●        Pariser Übereinkommen mit Wirkung vom 2. August 2008 ●        Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)
Kosten der Erlangung einer Thailand-Marke Bitte kontaktieren Sie uns unter thailand@mirandah.com
Durchschnittliche Zeit, um eine thailändische Marke zu erhalten 10 bis 15 Monate
Amtssprache für Verfahren in thailändischen Markensachen Thai
Registrierbare Marken Jedes unverwechselbare Gerät, Marke, Überschrift, Etikett, Ticket, Name, Unterschrift, Foto, Wort, Buchstabe, Ziffer, Form der Waren, 3-dimensionale Marken, Ton, Verpackung oder Kombination von Farben oder eine Kombination daraus
Einreichung und Strafverfolgung Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Prüfung Stufe 3: Veröffentlichung Stufe 4: Einspruch (falls vorhanden) Stufe 5: Registrierung Stufe 6: Erneuerung
Anzahl der Klassen 45 (Nizza Klassifizierung)
Mehrfache Klassenanmeldung Vorhanden
Ablage von Serienmarken Nicht vorhanden
Notwendiges Dokument für die Einreichung Vollmacht – notariell beglaubigt
Typische Einwände Beschreibbarkeit Nichtunterscheidungskraft Vorherige kollidierende Rechte Spezifikationen
Verlängerung der Amtsbescheidfristen Nicht vorhanden
Einspruchsfrist 60 Tage (nicht erweiterbar)
Laufzeit des Markenschutzes 10 Jahre (erneuerbar)
Wiedereinsetzung der abgelaufenen Marke Innerhalb von 6 Monaten ab dem Ablaufdatum möglich.
Parallelimporte Vorhanden
Minimale Nutzungsdauer zur Vermeidung von Stornierungsmaßnahmen bei Nichtbenutzung 3 Jahre (kontinuierlich)
Nützliche Links http://www.ipthailand.go.th/
Verletzungsverfahren Vorhanden
Spezialisierte Gerichte für IP Das Zentrum für geistiges Eigentum und das Internationale Handelsgericht von Thailand
Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen Zivilrechtlich – Markenverletzung und -übertretung gemäß dem Markengesetz BE 2534 (1991) in der geänderten Fassung BE 2543 (2000) und dem Markengesetz (Nr. 3) BE 2559 (2016). – Deliktische Ansprüche nach § 420 des Zivil und Handelsgesetzbuches (CCC) von Thailand. Quasidelikt – Durch die Markengesetze bewirkt sowie Abschnitte 273-275 des   Strafgesetzbuches von Thailand
Rechtsschutz gegen grundlose Bedrohungen Nicht vorhanden
Erklärung der Nichtverletzung Nicht vorhanden
Einstweilige Verfügungen Vorhanden
Zeitrahmen für verschiedene rechtliche Maßnahmen 12 bis 36 Monate (abhängig von verschiedenen Faktoren)
Alternative Streitbeilegung Schlichtung Schiedsverfahren
Verfügbarkeit von Schadensersatz und anderen Rechtsmitteln für den Fall einer Verletzung Wie nachstehend
Zivilrechtliche Abhilfemaßnahmen Einstweilige Verfügung Schäden
Strafsanktionen Markengesetz (nur eingetragene Marke) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe oder beides Strafgesetzbuch (eingetragene und nicht eingetragene Marke einschließlich ausländischer eingetragener Marke) Geldbußen oder Gefängnis oder beides * Das Markengesetz hat höhere Strafen als das Strafgesetzbuch