Marken

In Myanmar reicht die bloße Eintragung einer Marke mangels Rechtsprechung nicht aus, um das Eigentum zu kennzeichnen.

Das Eigentumsrecht beginnt nicht mit dem Anmeldetag einer Anmeldung – das Eigentum wird durch den Beginn der tatsächlichen Benutzung der Marke bestimmt.

 

Wenn ein Anmelder seine Marke registriert und diese nicht alle 3 Jahre erneuert, führt dies nicht zur Ungültigkeit der Marke. Die Registrierung einer Marke ist unbegrenzt gültig. Wir weisen jedoch darauf hin, dass nach der Eintragung der Schutzmarke in einer Zeitung in Myanmar eine „Warnanzeige“ veröffentlicht wird, in der die Eigentumsrechte des Markeninhabers bekannt gemacht werden.

Es ist auch üblich (und ratsam), die Warnanzeige alle drei Jahre erneut zu veröffentlichen, um Dritte über das Eigentum des Inhabers der Marke zu informieren.

Patente

Ja. Es ist möglich, ein Gebrauchsmuster in Myanmar zu registrieren. Die drei erforderlichen Dokumente sind:

• Eine Eigentumserklärung

• Ein Vollmachtsformular

• Zertifizierter Nachweis einer registrierten Gebrauchsmusteranmeldung in einem anderen Land

Da es in Myanmar kein Prüfungssystem gibt, sind derzeit nur Gebrauchsmuster zulässig, die bereits in einem anderen Land zugelassen wurden.

Weitere Informationen finden Sie im Myanmar Patent System.