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Mirandah Asia’s Malaysia office is headed by our CEO and founder, Patrick Mirandah, who has gained an esteemed reputation as one of the country’s most trusted and long-standing IP specialists since establishing in 1986.

Overview

Since signing the Paris Convention on the Protection of Industrial Property in 1989, Malaysia has consistently demonstrated its commitment to making intellectual property a priority in its national agenda, with many affirmative actions by the Malaysian government to improve the IP landscape in the country.

In 2006, it became party to the Patent Co-operation Treaty (PCT), meaning that patent applications in Malaysia can be filed as part of one application in conjunction with other PCT states.

In 2007, it boosted its trademark services by becoming signatory to both the Nice Agreement Concerning the International Classification of Goods and Services for the Purposes of the Registration of Marks and the Vienna Agreement Establishing an International Classification of the Figurative Elements of Marks.

Growth of Malaysia’s IP landscape

On 27 April 2007, the Malaysian Government launched the National Intellectual Property Policy (NIPP), a blueprint for IP policies and directions, with the aim of fostering a healthy and vibrant IP environment and harnessing IP as a new engine of growth. This was followed by the establishment of the Intellectual Property Courts (IP Courts) in July 2007, making Malaysia one of the first countries in the region to have specialised courts dealing with IP cases.

Hot on the heels of that, the country also set up a Special Task Force on Counterfeiting and Piracy and implemented the “Tulen Patrol” campaign to carry out random checks at business offices for the use of illegal software.

Furthermore, as a result of the ASEAN Economic Community’s Harmonisation Plan, Malaysia has agreed to accede to the Madrid Agreement Concerning the International Registration of Marks (also known as the “Madrid Protocol”). This projected accession is still awaiting effective date.

 

Rechtliche Grundlage ●        Patentgesetz 1983 mit Wirkung vom 1. Oktober 1986 ●        Patent- (Änderung) Ordnung 1993 mit Wirkung vom 1. August 1995 ●        Patent- (Änderung) Ordnung  2000 mit Wirkung vom 1. August 2001 ●        Patent- (Änderung) Ordnung  2002 mit Wirkung vom 3. März 2003 ●        Patent- (Änderung) Ordnung  2003 gültig ab dem 14. August 2003 ●        Patent- (Änderung) Ordnung  2006 mit Wirkung vom 16. August 2006 ●        Patentordnung 1986 mit Wirkung vom 1. Oktober 1986 ●        Patente (Änderung) 1993 ab 1. August 1995
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge ●        Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) mit Wirkung vom 16. August 2006 ●        Pariser Verbandsübereinkommen ab 1. Januar 1989 ●        Welthandelsorganisation (WTO) mit Wirkung vom 1. Januar 1995 ●        Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)
Kosten für den Erhalt eines Malaysia-Patents Bitte kontaktieren Sie uns unter malaysia@mirandah.com
Durchschnittliche Zeit, um ein Malaysia-Patent zu erhalten 12 bis 30 Monate von der nationalen PCT-Phase 42 bis 48 Monate nach dem Prioritätsdatum für Anträge aus der Pariser Konvention
Wichtige Strafverfolgungvorgänge
Eintritt in die nationale Phase : 30 Monate
Antrag auf Prüfung : 18 Monate nach Einreichung der Anmeldungen für die Pariser Übereinkunft 48 Monate nach dem internationalen Anmeldedatum für den Eintritt in die PCT-Nationalphase
Erneuerung von Patenten : Jedes Jahr nach Patenterteilung
Einreichung und Strafverfolgung Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Formalitätsprüfung Stufe 3: Materielle Prüfung Stufe 4: Erteilung Stufe 5: Erneuerung / Annuität
Verlängerung der Amtsbescheidfristen Kann nur einmal für maximal 9 Monate für Prüfungsverfahren eingereicht werden
Notwendiges Dokument für die Einreichung Vollmacht, Erklärung, die die Rechte des Antragstellers rechtfertigt
Exklusivitätsgesetze für pharmazeutische Daten Verfügbar – Malaysia hat die Datenexklusivität (DE) seit 2011 in Bezug auf nicht offenbarte, nicht veröffentlichte und nicht-öffentliche pharmazeutische Testdaten implementiert. Die Frist beträgt fünf Jahre für eine neue chemische Einheit und drei Jahre für eine zweite Indikation. DE wird dem Urheber verliehen; Ein Generikahersteller kann jedoch auf Bio-Äquivalenz (BE) zurückgreifen, um eine Marktzulassung zu erhalten. Die Genehmigung für das Inverkehrbringen wird von der nationalen Arzneimittelbehörde verwaltet.
Recherche und Prüfung Das Patentamt führt seine eigene Recherche und Prüfung durch, aber   bevorzugt Such- und Prüfungsberichte in vorgeschriebenen Ländern wie den USA, Großbritannien, Australien, Japan und Südkorea sowie dem Europäischen Patentamt.
Einspruchsfrist Nicht vorhanden
Laufzeit des Patentschutzes 20 Jahre
Verlängerung der Patentlaufzeit Nicht vorhanden
Wiedereinsetzung des abgelaufenen Patents Innerhalb von 24 Monaten nach dem Datum des Verfalls
Parallelimporte Vorhanden
Andere Formen von Patenten Utility Innovation (UI): UI erfordert keine Erfindungsgabe. Maximal ein Anspruch ist zulässig.
Nützliche Links  http://www.myipo.gov.my
Verletzungsverhandlunf Vorhanden
Spezialisierte Gerichte für IP Vorhanden
Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen Unterlassungsbescheid Verletzungsverfahren
Rechtsschutz gegen grundlose Bedrohungen Nicht vorhanden
Erklärung der Nichtverletzung Vorhanden
Einstweilige Verfügungen Vorhanden
Zeitrahmen für verschiedene rechtliche Maßnahmen Widerrufung – 1 bis 2 Jahre Verletzungsverfahren – 2 bis 3 Jahre
Alternative Streitbeilegung Schlichtung, Schiedsverfahren
Verfügbarkeit von Schadensersatz und anderen Rechtsmitteln für den Fall einer Verletzung Einstweilige Verfügung, Umsatzverlust, Gewinnberechnung
Zivilrechtliche Abhilfemaßnahmen Vorhanden
Strafsanktionen Nicht vorhanden
Rechtliche Grundlage Markengesetz 1976 mit Wirkung vom 1. September 1983 Marken- (Änderungs) Gesetz 1994, 2000 und 2002, letzteres mit Wirkung vom 3. März 2003 Markenreglement 1997 gültig ab 1. Dezember 1997
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge ●        Pariser Verbandsübereinkommen ab 1. Januar 1989 ●        Nizza Abkommen vom 28. September 2007 ●        Wiener Abkommen mit Wirkung vom 28. September 2007 ●        Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)
Kosten für den Erwerb einer Marke in Malaysia Bitte kontaktieren Sie uns unter malaysia@mirandah.com
Durchschnittliche Zeit, um eine Marke in Malaysia zu erhalten 12 Monate
Amtssprache in Verfahren zu Markensachen in Malaysia Bahasa Malaysia oder Englisch
Registrierbare Marken Jedes unverwechselbare Gerät, Marke, Überschrift, Etikett, Ticket, Name, Unterschrift, Wort, Buchstabe, Ziffer oder eine Kombination davon
Einreichung und Strafverfolgung Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Prüfung Stufe 3: Werbung Stufe 4: Einspruch (falls vorhanden) Stufe 5: Registrierung Stufe 6: Erneuerung
Anzahl der Klassen 45 (8. Auflage Nizza – Klassifikation)
Mehrfache Klassenanmeldung Nicht vorhanden
Ablage von Serienmarken Vorhanden
Notwendiges Dokument für die Einreichung Statutarische Erklärung des authentischen Eigentums an der Marke
Typische Einwände Beschreibbarkeit Nichtunterscheidungskraft Vorherige kollidierende Rechte
Verlängerung der Amtsbescheidfristen Vorhanden
Einspruchsfrist 2 Monate (verlängerbar)
Laufzeit des Markenschutzes 10 Jahre (erneuerbar)
Wiedereinsetzung der abgelaufenen Marke Innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der letzten Registrierung
Parallelimporte
Vorhanden
Minimale Nutzungsdauer zur Vermeidung von Stornierungsmaßnahmen bei Nichtbenutzung 3 Jahre (kontinuierlich)
Nützliche Links
www.myipo.gov.my
Verletzungsverfahren
Vorhanden
Spezialisierte Gerichte für IP Vorhanden
Übersicht der Durchsetzungsmaßnah- men Unterlassungsbescheid Verletzung “Passing-off” Antrag auf eine Handelsbeschreibungsbestellung  nach dem Trade Description Act  2011 Grenzmaßnahmen
Rechtsschutz gegen grundlose Bedrohungen Vorhanden (summarisches Urteil)
Erklärung der Nichtverletzung Vorhanden
Einstweilige Verfügungen Vorhanden
Zeitrahmen für verschiedene rechtliche Maßnahmen 6 bis 12 Monate
Alternative Streitbeilegung Eingeschränkt auf Markenangelegenheiten, bei denen es um Domainnamen geht
Verfügbarkeit von Schadensersatz und anderen Rechtsmitteln für den Fall einer Verletzung Tilgungsmaßnahmen
Zivilrechtliche Abhilfemaßnahmen Einstweilige Verfügung Schäden
Strafsanktionen Trade Description Order Geldstrafen oder Gefängnis oder beides Grenzmaßnahmen Einfuhrverbot; Beschlagnahme; Haft; Verfall von Waren mit gefälschter Marke
Andere Es ist eine Straftat, eine eingetragene Marke als eingetragen zu betrachten, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist. Sanktionen können Geldbußen oder Gefängnisstrafen oder beides umfassen
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