Myanmar
Nach der derzeitigen Praxis akzeptiert das Myanmar Register Office Patentanmeldungen nach Erhalt einer Patenturkunde, basierend auf einem erteilten ausländischen Patent. Die Eigentumsurkunden begründen die Rechte der Patentinhaber offiziell, wenn sie bei der Registrierungsstelle registriert sind. Dieser Datensatz kann jederzeit abgerufen und als Beweis verwendet werden, wenn es zu Streitigkeiten kommt.
Da die Patentinhaber in Myanmar keine IP-Gesetze oder rechtlichen Anforderungen zur Einreichung und Prüfung von Anträgen haben, sind sie verpflichtet, Beweise aufzubewahren und die Öffentlichkeit auf ihr Eigentum aufmerksam zu machen. Daher ist es ratsam, eine Warnanzeige in anerkannten lokalen Medien wie dem Wochenmagazin Myanmar Times zu veröffentlichen, sobald der Antrag genehmigt wurde – und danach alle 3 Jahre dasselbe machen.
Die erforderlichen Unterlagen für die Einreichung einer Erklärung des Eigentums an einem Patent in Myanmar sind wie folgt:
Eine Originalkopie einer ordnungsgemäß unterzeichneten Erklärung des Eigentums an einem registrierten Patent in einem anderen Land
Eine beglaubigte Kopie des erteilten Patents (mit dem Zertifikat)
Eine beglaubigte Kopie einer englischen Übersetzung des erteilten Patents (einschließlich Erteilungszertifikat), wenn die Dokumente nicht auf Englisch sind
Eine Originalkopie einer ausgefertigten Vollmacht. Beachten Sie, dass die Vollmacht in der burmesischen Botschaft oder im Konsulat notariell beglaubigt werden muss.
Es dauert etwa 5 bis 8 Wochen ab dem Einreichungsdatum bis ein Antrag gewährt wird.