Übersicht
Indien hat eine lange Geschichte des Schutzes von geistigem Eigentum – sein Patentgesetz von 1970 und das Patentgesetz von 1972 sind immer noch bindend und wurden mehrmals geändert, zuletzt in 2005 und 2006. Das Land ist eine Vertragspartei vieler bedeutender internationaler Verträge und Organisationen, die sich mit IP befassen einschließlich der Pariser Verbandsübereinkunft, des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), des Madrider Protokolls und des Vertrags über die Patentzusammenarbeit (PCT).
Dies bedeutet, dass internationale Anmeldungen sowohl in Bezug auf Marken als auch auf Patente eingereicht werden können, um indische Anmeldungen mit denen in anderen Ländern, die das Madrider Protokoll oder PCT unterzeichnet haben, aufzunehmen.
Darüber hinaus gehört Indien zu einer ausgewählten Gruppe von 19 IP-Rechtsordnungen weltweit, die als Internationale Recherchenbehörde (ISA) und als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) für den PCT ernannt wurden.
Wachstum der indischen IP-Landschaft
Unter dem Slogan „Kreatives Indien: Innovatives Indien“ hat Premierminister Narendra Modi versprochen, die Stellung Indiens im internationalen Schutz der geistigen Eigentumsrechte durch die Nationale Richtlinie für geistiges Eigentum (NIPP) zu stärken. Ziel ist es, die Verwaltungsprozesse in den Marken- und Patentämtern des Landes zu überarbeiten und zu stärken sowie die Zahl der lokalen Bewerber zu erhöhen – derzeit werden etwa drei Viertel der Patentanträge aus dem internationalen Geschäft gestellt.
Angesichts der Größe des Marktes ist der langwierige Zeitrahmen zwischen der Einreichung und Erteilung in Indien ein Prozess, der bei Marken zwei bis drei Jahre und bei Patenten fünf bis sechs Jahre dauern kann – und dies schließt noch nicht mal eventuelle Einwände und Rechtsstreite ein. Dies zeigt, dass das ganzheitliche Niveau von Erfahrung und Qualitätsservice mirandah asia für jeden Schritt des Weges zählt.
Rechtliche Grundlage | Gesetze von Brunei (1984 Ed. Kap. 72) Notfall (Patente) Verordnung 1999 Patentverordnung, 2011 | |||||||||||||||
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge | ● Pariser Übereinkommen mit Wirkung vom 17. Februar 2012 ● Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) mit Wirkung vom 24. Juli 2012 ● Budapester Vertrag mit Wirkung vom 24. Juli 2012 ● Abkommen über Handelsaspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) ● ASEAN-Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums | |||||||||||||||
Kosten für den Erhalt eines Patents | Bitte kontaktieren Sie uns unter brunei@mirandah.com | |||||||||||||||
Durchschnittliche Zeit, um ein Brunei-Patent zu erhalten | 12 Monate ab der nationalen PCT-Phase 42 – 60 Monate ab dem Prioritätsdatum für Paris C | |||||||||||||||
Amtssprache in Verfahren zu Patentsachen | Englisch | |||||||||||||||
Nicht patentierbarer Gegenstand | ● (a) Erfindungen, die beleidigendes, unmoralisches oder asoziales Verhalten fördern können ● (b) Verfahren zur Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers | |||||||||||||||
Kulanzfrist für vorherige Offenlegung oder Verkauf | 12 Monate | |||||||||||||||
Wichtige Strafverfolgungvorgänge |
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Einreichung und Strafverfolgung | Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Formalitätsprüfung Stufe 3: Veröffentlichung Stufe 4: Materielle Prüfung Stufe 5: Erteilung Stufe 6: Erneuerung / Annuität | |||||||||||||||
Verlängerung der Amtsbescheidfristen | Nicht erweiterbar | |||||||||||||||
Erforderliche Dokumente zur Einreichung | Englische Spezifikation Autorisierungserklärung | |||||||||||||||
Exklusivitätsgesetze für pharmazeutische Daten | Nicht vorhanden | |||||||||||||||
Recherche und Prüfung | Die lokale Prüfung von Patenten ist nicht obligatorisch. Auf Recherchen und Prüfungsberichte, die in anderen Ländern oder während der internationalen PCT-Phase erstellt wurden, kann für den Zweck der Brunei-Patenterteilung zurückgegriffen werden | |||||||||||||||
Einspruchsfrist | Nicht vorhanden | |||||||||||||||
Laufzeit des Patentschutzes | 20 Jahre | |||||||||||||||
Verlängerung der Patentlaufzeit | Vorhanden | |||||||||||||||
Wiedereinsetzung des abgelaufenen Patents | 30 Monate ab dem Datum des Verfalls | |||||||||||||||
Parallelimporte | Vorhanden | |||||||||||||||
Andere Formen von Patenten (z. B. Gebrauchsmuster / Neuheitenpatent) | Nicht vorhanden | |||||||||||||||
Nützliche Links | Brunei Amt für geistiges Eigentum ( BruIPO ) Der Brunei Economic Development Board (BEDB) |
Rechtliche Grundlage | Trademarks (Revised edition 2000) (2000) Emblems and Names (Prevention of Improper Use) (1968) Merchandise Marks (1953) Trademark (Importation of Infringing Goods) Regulations (Revised Edition 2000) (2000) Trademark Rules (Revised Edition 2000) (2000) |
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge |
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Kosten für den Erhalt einer Brunei-Marke | Bitte kontaktieren Sie uns unter brunei@mirandah.com |
Durchschnittliche Zeit, um eine Brunei-Marke zu erhalten | Zwischen 12 – 18 Monaten |
Amtssprache für Verfahren in Sachen Brunei- Marken | Englisch |
Registrierbare Marken | Jedes visuell wahrnehmbare Zeichen, das sich grafisch darstellen lässt und das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Wörter (einschließlich persönlicher Namen), Designs, Buchstaben, Ziffern oder die Form von Waren oder deren Verpackung. Einschließlich Kollektivmarken und Zertifizierungszeichen. |
Einreichung und Strafverfolgung | Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Prüfung Stufe 3: Werbung Stufe 4: Einspruch Stufe 5: Registrierung |
Anzahl der Klassen | 1-42 (7. Ausgabe Nizza Klassifikation) |
Mehrfache Klassenanmeldung | Vorhanden |
Ablage von Serienmarken | Vorhanden |
Notwendiges Dokument für die Einreichung | Keine Angabe |
Elektronische Einreichung | Wenn die Marke in nicht-englischen Wörtern oder in fremden Zeichen steht, ist eine beglaubigte Kopie ihrer Übersetzung erforderlich. |
Typische Einwände |
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Verlängerung der Amtsbescheidfristen | Ja, vorbehaltlich des Ermessens des Registerbeamten |
Einspruchsfrist | 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Anmeldung im Amtsblatt |
Dauer des Markenschutzes | 10 Jahre ab dem Datum der Registrierung (Nachfrist von 6 Monaten ab dem Ablaufdatum ist zulässig) |
Wiedereinsetzung der abgelaufenen Marke | Innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Löschung der Marke aus dem Register |
Parallelimporte | Ja |
Minimale Nutzungsdauer zur Vermeidung von Stornierungsmaßnahmen bei Nichtbenutzung | Innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum des Abschlusses des Registrierungsverfahrens. |
Nützliche Links | www.bruipo.gov.bn |
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