Rechtliche Grundlage |
Markengesetz (Kap. 332, i.d.F. von 2005) (Geändert am 10. Juni 2016) Bestimmungen über Marken (Zusammensetzung von Straftaten) (Kap. 332, RG 1) Handelsmarkenbestimmungen(Kap. 332, R 1) Regeln für Handelsmarken (Grenzkontrollmaßnahmen) (Kap. 332, R 2) Marken (Internationale Registrierung) Regeln (Cap. 332, R 3) Anwendung von § 75 auf ausländische Staaten (Cap. 332, N 2) Markenanmeldung (Anwendung von § 75 auf ausländische Staaten) (Cap. 332, N 3) |
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge |
Pariser Übereinkommen mit Wirkung vom 23. Februar 1995 Madrider Protokoll mit Wirkung vom 31. Oktober 2000 Abkommen von Nizza, gültig ab 18. März 1999 Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) |
Kosten für die Registrierung einer Marke in Singapur |
Bitte kontaktieren Sie uns unter singapore@mirandah.com |
Durchschnittliche Zeit, um eine Marke in Singapur zu registrieren |
6 bis 8 Monate |
Amtssprache für Verfahren in singapurischen Markensachen |
Englisch |
Registrierbare Marken |
Jedes Zeichen (einschließlich Buchstabe, Wort, Name, Unterschrift, Nummer, Gerät, Marke, Überschrift, Etikett, Ticket, Form, Farbe, Verpackungsaspekt oder eine beliebige Kombination davon), das grafisch dargestellt sowie Waren oder Dienstleistungen unterscheiden kann, die im Rahmen des Handels von Personen mit Waren oder Dienstleistungen abgehandelt oder erbracht werden, die von einer anderen Person abgehandelt oder erbracht werden |
Einreichung und Strafverfolgung |
Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Prüfung Stufe 3: Veröffentlichung Stufe 4: Einspruch (falls vorhanden) Stufe 5: Registrierung Stufe 6: Erneuerung |
Anzahl der Klassen |
45 (10. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation) |
Mehrfache Klassenanmeldung |
Vorhanden |
Ablage von Serienmarken |
Vorhanden |
Notwendiges Dokument für die Einreichung |
Keine Angabe |
Typische Einwände |
Beschreibbarkeit Nichtunterscheidungskraft Vorherige kollidierende Rechte |
Verlängerung der Amtsbescheidfristen |
Vorhanden |
Einspruchsfrist |
2 Monate (verlängerbar) |
Laufzeit des Markenschutzes |
10 Jahre (erneuerbar) |
Wiedereinsetzung der abgelaufenen Marke |
Innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Löschung der Marke aus dem Register |
Parallelimporte |
Vorhanden |
Minimale Nutzungsdauer zur Vermeidung von Stornierungsmaßnahmen bei Nichtbenutzung |
5 Jahre kontinuierlicher Nutzung ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Registrierungsformalitäten, oder ab dem Zeitpunkt der letzten Nutzung. |
Nützliche Links |
www.ipos.gov.sg |