Überblick
Singapur verfügt über einen starken und durchsetzbaren Rahmen für geistiges Eigentum. In der Tat wird das IP-Regime regelmäßig als eines der besten der Welt anerkannt: Singapur rangierte weltweit auf Platz vier und als das beste Land Asiens in Sachen IP-Schutz laut dem Global Competitiveness Report 2015/2016 des Weltwirtschaftsforums. Auch im International IP Index 2016 des U.S. Global Intellectual Property Center war es das führende Land in Asien. Zudem wurde es auf dem Innovation Input Sub-Index des Global Innovation Index 2016 als das innovativste Land der Welt eingestuft.
Im Jahr 2015 startete Singapur gemäß dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) seine Funktion als erste internationale Patentrecherche- und -prüfungsbehörde der ASEAN. Singapur ist hierfür das fünfte Land in Asien (nach China, Indien, Japan und Korea) und schließt sich einer ausgewählten Gruppe von 19 IP-Büros weltweit an, die als Internationale Recherchenbehörde (ISA) und als vorläufige internationale Prüfungsbehörde (IPEA) für den PCT ernannt wurden.
Angesichts der verschiedenen lokalen und internationalen Kooperationsbemühungen zur Maximierung der IP-Fähigkeiten des Landes ist Singapur ein hervorragendes Ziel für IP-Anträge für Unternehmer und Innovatoren, die ihre geistigen Eigentumsrechte registrieren möchten.
Singapurs berühmte, effiziente Bürokratie sorgt für einige der kürzesten Umstellungszeiten für Kunden, die IPRs in der Region registrieren möchten – typischerweise kann beispielsweise eine Marke ohne Einwände in nur 4 bis 6 Monaten nach der Antragstellung bereits registriert werden.
Vor allem ist Singapur bestrebt, Unternehmen und Kunden einen hochwertigen IP-Schutz zu bieten, und baut weiterhin ein seriöses IP-Ökosystem auf, das nicht nur regional, sondern weltweit anerkannt ist.
Entwicklung der IP-Durchsetzung in Singapur
Singapurs IP-Gesetze werden vom Intellectual Property Office of Singapore (IPOS) verwaltet, einem Rechtsausschuss des Rechtsministeriums. Die Abteilung für geistiges Eigentum der Polizei ist für die territoriale Durchsetzung zuständig, während die Zollbehörde von Singapur – zusammen mit der Einwanderungs- und Kontrollpunktbehörde – für die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum an den Grenzen zuständig ist.
In den vergangenen Jahren hat Singapur seine Grenzschutzmaßnahmen durch die Einführung eines Meldesystems und des Ex-Officio-Ansatzes verstärkt. Im Rahmen des Meldesystems kann der Rechteinhaber bei der Zollbehörde von Singapur eine formelle Beschwerde einreichen, um eine bestimmte Versendung abzuhalten, während Grenzbeamte, die von Amts wegen agieren, verdächtige Waren ohne formelle Beschwerde festhalten können.
Rechtliche Grundlage | ● Patentgesetz 1995 (Kapitel 221) mit Wirkung vom 23. Februar 1995 ● Patent- (Änderungsgesetz), 1995 gültig ab 1. Januar 1996 ● Patent- (Änderungsgesetz) vom 25. Februar 2002 ● Patent- (Änderungsgesetz), 2004 gültig ab 1. Juli 2004 ● Patentgesetz (2008) (Nr. 18 von 2008) mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 ● Patent- (Änderungsgesetz), 2012 (Nr. 15 von 2012) wirksam am 14. Februar 2014 ● Patentregelungen 1995 ● Patentregelungen 1993 (Rev. Edition) wirksam am 23. Februar 1995 ● Patente- (Änderung) Regelungen 1996, gültig ab 24. Februar 1996 ● Patente- (Änderung) Regelungen 2013 gültig 08. April 2013 ● Patente- (Änderung) Regelungen 2014 gültig bis 14. Februar 2014 ● Patente- (Änderung Nr. 2) Regelungen 2014 gültig ab 10. März 2014 |
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge | ● Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) mit Wirkung vom 23. Februar 1995 ● Pariser Übereinkommen mit Wirkung vom 23. Februar 1995 ● Budapester Vertrag mit Wirkung vom 23. Februar 1995 ● Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) |
Kosten für den Erhalt eines Singapur-Patents | Bitte kontaktieren Sie uns unter singapore@mirandah.com |
Durchschnittliche Zeit, um ein Singapur-Patent zu erhalten | 12 – 24 Monate nach der nationalen PCT-Phase, 42 – 54 Monate ab dem Prioritätsdatum für Anträge auf Pariser Übereinkommen |
Amtssprache für Verfahren in Patentsachen | Englisch |
Nicht patentierbarer Gegenstand | ● Verfahren zur Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers durch Operation oder Therapie oder Diagnose ● Erfindung, die beleidigendes, unmoralisches oder antisoziales Verhalten fördern kann |
Kulanzfrist für vorherige Offenlegung oder Verkauf | 12 Monate |
Wichtige Strafverfolgungsvorgänge | Nach dem Anmeldetag oder dem frühesten beanspruchten Prioritätsdatum – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher ist: Suchanfragen: 13 Monate Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate Anfrage auf Recherche und / oder Prüfung: 36 Monate Zahlung der Erteilungsgebühren: 54 Monate Verlängerungen: Am fünften Jahrestag der Einreichung und danach jeweils folgenden Jahrestag |
Einreichung und Strafverfolgung | Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Formalitätsprüfung Stufe 3: Veröffentlichung Stufe 4: Materielle Prüfung Stufe 5: Erteilung Stufe 6: Erneuerung / Annuität |
Verlängerung der Amtsbescheidfristen | Nicht erweiterbar |
Notwendiges Dokument für die Einreichung | Keine, wenn der Antrag bereits von der WIPO veröffentlicht wurde und in englischer Sprache vorliegt. Andernfalls wären beglaubigte englische Übersetzungen der Spezifikationen sowie die Erklärung der Genauigkeit des Übersetzers erforderlich. |
Exklusivitätsgesetze für pharmazeutische Daten | Vorhanden |
Recherche und Prüfung | Die lokale Prüfung von Patenten ist nicht obligatorisch. Für die Patenterteilung in Singapur können Recherchen- und Prüfungsberichte verwendet werden, die in anderen Ländern oder während der internationalen PCT-Phase erstellt wurden |
Einspruchsfrist | Nicht vorhanden |
Laufzeit des Patentschutzes | 20 Jahre |
Verlängerung der Patentlaufzeit | Vorhanden |
Wiedereinsetzung des abgelaufenen Patents | Innerhalb von 18 Monaten ab dem Tag, an dem es aufgehört hat zu wirken |
Parallelimporte | Vorhanden |
Andere Formen von Patenten (z. B. Gebrauchsmuster / Neuheitenpatent) | Nicht vorhanden |
Nützliche Links | www.ipos.gov.sg |
Verletzungsverfahren | Zivil- und Strafrecht (in besonderen Fällen) |
Spezialisierte Gerichte für IP | Nein |
Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen | Unterlassungsbescheid Verletzungsverfahren |
Rechtsschutz gegen grundlose Bedrohungen | Vorhanden |
Erklärung der Nichtverletzung | Vorhanden |
Einstweilige Verfügungen | Vorhanden |
Zeitrahmen für verschiedene rechtliche Maßnahmen | Widerruf – 1 bis 2 Jahre Verletzungsverfahren – 2 bis 3 Jahre |
Alternative Streitbeilegung | Schlichtung Schiedsverfahren |
Verfügbarkeit von Schadensersatz und anderen Rechtsmitteln für den Fall einer Verletzung | Einstweilige Verfügung Lieferung Schäden Gewinnberechnung |
Zivilrechtliche Abhilfemaßnahmen | Wie vorstehend |
Strafsanktionen | Nicht vorhanden |
In Singapur wird eine Patentanmeldung auf der Grundlage der zugelassenen / erteilten Ansprüche entweder in einer entsprechenden Anmeldung, einer entsprechenden internationalen Anmeldung oder einer entsprechenden nationalen Phase beantragt. Wir empfehlen diese Option jedoch nicht, da dies zu einem schwachen Patent führen kann.
Nach der Einreichung eines Antrags auf ergänzende Prüfung prüfen die lokalen Prüfer nur eine begrenzte Anzahl vorgeschriebener Angelegenheiten, z. B. die Verwandtschaft der Ansprüche Singapurs auf die erteilten Ansprüche des entsprechenden Antrags. Es ist keine weitere Sachprüfung durchzuführen.
Folglich wird der Antrag basierend auf dem Prüfungsbericht in einem Land genehmigt, das möglicherweise eine andere Prüfungspraxis als Singapur hat. Dies wird daher die Belastung des Antragstellers für die Feststellung der Gültigkeit der Ansprüche in einem späteren Verfahren erhöhen. Ein gutes Beispiel hierfür sind die derzeit zurückgenommenen Ansprüche des Singapur-Patents Nr. 51905 (die Ansprüche 1 bis 13 dieses Patents haben sich aufgrund unzureichender Offenbarung und fehlender erfinderischer Tätigkeit als ungültig erwiesen). Diese Unzulänglichkeiten wurden vom Amt für geistiges Eigentum von Singapur anerkannt, und diese Option wird im Jahr 2020 gestrichen.
Rechtliche Grundlage | Markengesetz (Kap. 332, i.d.F. von 2005) (Geändert am 10. Juni 2016) Bestimmungen über Marken (Zusammensetzung von Straftaten) (Kap. 332, RG 1) Handelsmarkenbestimmungen(Kap. 332, R 1) Regeln für Handelsmarken (Grenzkontrollmaßnahmen) (Kap. 332, R 2) Marken (Internationale Registrierung) Regeln (Cap. 332, R 3) Anwendung von § 75 auf ausländische Staaten (Cap. 332, N 2) Markenanmeldung (Anwendung von § 75 auf ausländische Staaten) (Cap. 332, N 3) |
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge | Pariser Übereinkommen mit Wirkung vom 23. Februar 1995 Madrider Protokoll mit Wirkung vom 31. Oktober 2000 Abkommen von Nizza, gültig ab 18. März 1999 Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) |
Kosten für die Registrierung einer Marke in Singapur | Bitte kontaktieren Sie uns unter singapore@mirandah.com |
Durchschnittliche Zeit, um eine Marke in Singapur zu registrieren | 6 bis 8 Monate |
Amtssprache für Verfahren in singapurischen Markensachen | Englisch |
Registrierbare Marken | Jedes Zeichen (einschließlich Buchstabe, Wort, Name, Unterschrift, Nummer, Gerät, Marke, Überschrift, Etikett, Ticket, Form, Farbe, Verpackungsaspekt oder eine beliebige Kombination davon), das grafisch dargestellt sowie Waren oder Dienstleistungen unterscheiden kann, die im Rahmen des Handels von Personen mit Waren oder Dienstleistungen abgehandelt oder erbracht werden, die von einer anderen Person abgehandelt oder erbracht werden |
Einreichung und Strafverfolgung | Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Prüfung Stufe 3: Veröffentlichung Stufe 4: Einspruch (falls vorhanden) Stufe 5: Registrierung Stufe 6: Erneuerung |
Anzahl der Klassen | 45 (10. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation) |
Mehrfache Klassenanmeldung | Vorhanden |
Ablage von Serienmarken | Vorhanden |
Notwendiges Dokument für die Einreichung | Keine Angabe |
Typische Einwände | Beschreibbarkeit Nichtunterscheidungskraft Vorherige kollidierende Rechte |
Verlängerung der Amtsbescheidfristen | Vorhanden |
Einspruchsfrist | 2 Monate (verlängerbar) |
Laufzeit des Markenschutzes | 10 Jahre (erneuerbar) |
Wiedereinsetzung der abgelaufenen Marke | Innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Löschung der Marke aus dem Register |
Parallelimporte | Vorhanden |
Minimale Nutzungsdauer zur Vermeidung von Stornierungsmaßnahmen bei Nichtbenutzung | 5 Jahre kontinuierlicher Nutzung ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Registrierungsformalitäten, oder ab dem Zeitpunkt der letzten Nutzung. |
Nützliche Links | www.ipos.gov.sg |
Verletzungsverfahren | Vorhanden |
Spezialisierte Gerichte für IP | Nicht vorhanden. In jedem Fall ist das Wissens- und Kompetenzniveau des IP-Registers und der spezialisierten IP-Richter des Obersten Gerichtshofs extrem hoch. |
Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen | Verletzung Klagerecht im Sinne des “Passing-Off” |
Rechtsschutz gegen grundlose Bedrohungen | Eine Erklärung, dass die Bedrohungen nicht zu rechtfertigen sind Eine einstweilige Verfügung gegen die Fortdauer der Drohungen Schäden in Bezug auf Verluste durch die Bedrohungen |
Erklärung der Nichtverletzung | Vorhanden |
Einstweilige Verfügungen | Vorhanden |
Zeitrahmen für verschiedene rechtliche Maßnahmen | Ungefähr 12 Monate (vorbehaltlich der sachlichen Matrix des Falles) |
Alternative Streitbeilegung | Schlichtung Schiedsverfahren |
Verfügbarkeit von Schadensersatz und anderen Rechtsmitteln für den Fall einer Verletzung | Wie nachstehend |
Zivilrechtliche Abhilfemaßnahmen | Einstweilige Verfügung Schäden Gewinnberechnung |
Strafsanktionen | Warenbezeichnungsverfügung (Trade Description Order) Geldstrafen oder Gefängnis oder beides, Grenzmaßnahmen Einfuhrverbot; Beschlagnahme; Haft; Verwirkung von gefälschten Markenwaren |
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