Rechtliche Grundlage |
● Patentgesetz 1983 mit Wirkung vom 1. Oktober 1986 ● Patent- (Änderung) Ordnung 1993 mit Wirkung vom 1. August 1995 ● Patent- (Änderung) Ordnung 2000 mit Wirkung vom 1. August 2001 ● Patent- (Änderung) Ordnung 2002 mit Wirkung vom 3. März 2003 ● Patent- (Änderung) Ordnung 2003 gültig ab dem 14. August 2003 ● Patent- (Änderung) Ordnung 2006 mit Wirkung vom 16. August 2006 ● Patentordnung 1986 mit Wirkung vom 1. Oktober 1986 ● Patente (Änderung) 1993 ab 1. August 1995 |
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge |
● Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) mit Wirkung vom 16. August 2006 ● Pariser Verbandsübereinkommen ab 1. Januar 1989 ● Welthandelsorganisation (WTO) mit Wirkung vom 1. Januar 1995 ● Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) |
Kosten für den Erhalt eines Malaysia-Patents |
Bitte kontaktieren Sie uns unter malaysia@mirandah.com |
Durchschnittliche Zeit, um ein Malaysia-Patent zu erhalten |
12 bis 30 Monate von der nationalen PCT-Phase 42 bis 48 Monate nach dem Prioritätsdatum für Anträge aus der Pariser Konvention |
Wichtige Strafverfolgungvorgänge |
Eintritt in die nationale Phase |
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30 Monate |
Antrag auf Prüfung |
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18 Monate nach Einreichung der Anmeldungen für die Pariser Übereinkunft 48 Monate nach dem internationalen Anmeldedatum für den Eintritt in die PCT-Nationalphase |
Erneuerung von Patenten |
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Jedes Jahr nach Patenterteilung |
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Einreichung und Strafverfolgung |
Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Formalitätsprüfung Stufe 3: Materielle Prüfung Stufe 4: Erteilung Stufe 5: Erneuerung / Annuität |
Verlängerung der Amtsbescheidfristen |
Kann nur einmal für maximal 9 Monate für Prüfungsverfahren eingereicht werden |
Notwendiges Dokument für die Einreichung |
Vollmacht, Erklärung, die die Rechte des Antragstellers rechtfertigt |
Exklusivitätsgesetze für pharmazeutische Daten |
Verfügbar – Malaysia hat die Datenexklusivität (DE) seit 2011 in Bezug auf nicht offenbarte, nicht veröffentlichte und nicht-öffentliche pharmazeutische Testdaten implementiert. Die Frist beträgt fünf Jahre für eine neue chemische Einheit und drei Jahre für eine zweite Indikation. DE wird dem Urheber verliehen; Ein Generikahersteller kann jedoch auf Bio-Äquivalenz (BE) zurückgreifen, um eine Marktzulassung zu erhalten. Die Genehmigung für das Inverkehrbringen wird von der nationalen Arzneimittelbehörde verwaltet. |
Recherche und Prüfung |
Das Patentamt führt seine eigene Recherche und Prüfung durch, aber bevorzugt Such- und Prüfungsberichte in vorgeschriebenen Ländern wie den USA, Großbritannien, Australien, Japan und Südkorea sowie dem Europäischen Patentamt. |
Einspruchsfrist |
Nicht vorhanden |
Laufzeit des Patentschutzes |
20 Jahre |
Verlängerung der Patentlaufzeit |
Nicht vorhanden |
Wiedereinsetzung des abgelaufenen Patents |
Innerhalb von 24 Monaten nach dem Datum des Verfalls |
Parallelimporte |
Vorhanden |
Andere Formen von Patenten |
Utility Innovation (UI): UI erfordert keine Erfindungsgabe. Maximal ein Anspruch ist zulässig. |
Nützliche Links |
http://www.myipo.gov.my |