Rechtliche Grundlage |
Markengesetz 1976 mit Wirkung vom 1. September 1983 Marken- (Änderungs) Gesetz 1994, 2000 und 2002, letzteres mit Wirkung vom 3. März 2003 Markenreglement 1997 gültig ab 1. Dezember 1997 |
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge |
● Pariser Verbandsübereinkommen ab 1. Januar 1989 ● Nizza Abkommen vom 28. September 2007 ● Wiener Abkommen mit Wirkung vom 28. September 2007 ● Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) |
Kosten für den Erwerb einer Marke in Malaysia |
Bitte kontaktieren Sie uns unter malaysia@mirandah.com |
Durchschnittliche Zeit, um eine Marke in Malaysia zu erhalten |
12 Monate |
Amtssprache in Verfahren zu Markensachen in Malaysia |
Bahasa Malaysia oder Englisch |
Registrierbare Marken |
Jedes unverwechselbare Gerät, Marke, Überschrift, Etikett, Ticket, Name, Unterschrift, Wort, Buchstabe, Ziffer oder eine Kombination davon |
Einreichung und Strafverfolgung |
Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Prüfung Stufe 3: Werbung Stufe 4: Einspruch (falls vorhanden) Stufe 5: Registrierung Stufe 6: Erneuerung |
Anzahl der Klassen |
45 (8. Auflage Nizza – Klassifikation) |
Mehrfache Klassenanmeldung |
Nicht vorhanden |
Ablage von Serienmarken |
Vorhanden |
Notwendiges Dokument für die Einreichung |
Statutarische Erklärung des authentischen Eigentums an der Marke |
Typische Einwände |
Beschreibbarkeit Nichtunterscheidungskraft Vorherige kollidierende Rechte |
Verlängerung der Amtsbescheidfristen |
Vorhanden |
Einspruchsfrist |
2 Monate (verlängerbar) |
Laufzeit des Markenschutzes |
10 Jahre (erneuerbar) |
Wiedereinsetzung der abgelaufenen Marke |
Innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der letzten Registrierung |
Parallelimporte |
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Minimale Nutzungsdauer zur Vermeidung von Stornierungsmaßnahmen bei Nichtbenutzung |
3 Jahre (kontinuierlich) |
Nützliche Links |
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