Rechtliche Grundlage |
1987 Philippinische Verfassung, gültig ab 2. Februar 1987 Gesetz Nr. 8293 über geistiges Eigentum, gültig ab 1. Januar 1998 Republikgesetz Nr. 6675, Das Generika-Gesetz, in Kraft getreten am 13. September 1988 Republikgesetz No. 623 Ein Gesetz zur Regulierung der Verwendung von ordnungsgemäß abgestempelten oder gekennzeichneten Flaschen, Kisten, Fässern, Fässchen, und anderen ähnlichen Behältern gültig ab 5. Juni 1951 Zollverwaltungsaufträge und Rundschreiben IP Philippinen Memorandum Rundschreiben und Beschlüsse |
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge |
● WTO – GATT – Vertrag Uruguay – Runde (Anhang C – Abkommen über handelsbezogene Aspekte von Rechten des geistigen Eigentums (TRIPS) ● Pariser Konvention ● Madrider Protokoll |
Kosten für den Erhalt einer Marke |
Bitte kontaktieren Sie uns unter philippines@mirandah.com |
Durchschnittliche Zeit, um eine Marke zu erhalten |
12 bis 15 Monate |
Amtssprache für Verfahren in Markensachen |
Englisch |
Registrierbare Marken |
Jedes sichtbare Zeichen, das geeignet ist, Waren (Warenzeichen) oder Dienstleistungen (Dienstleistungsmarken) eines Unternehmens zu unterscheiden und einen gestempelten oder gekennzeichneten Behälter mit Waren zu enthalten |
Einreichung und Strafverfolgung |
Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Prüfung Stufe 3: Veröffentlichung in eGazette Stufe 4: Einspruch (falls vorhanden) Stufe 5: Registrierung |
Anzahl der Klassen |
45 (9. Ausgabe Nizza – Klassifikation) |
Mehrfache Klassenanmeldung |
Vorhanden |
Ablage von Serienmarken |
Nicht vorhanden |
Notwendiges Dokument für die Einreichung |
Vollmacht |
Typische Einwände |
● Vorherige widersprechende Rechte mit einem anderen Inhaber ● Konflikt mit einer bekannten Marke ● Unterscheidungskraft ● Beschreibbarkeit ● Beschreibung der Waren / Dienstleistungen ist breit ● Generisch; gebräuchliche oder handelsübliche Zeichen oder Kennzeichen ● Formen, die durch technische Faktoren bedingt sein können ● Farbe allein |
Elektronische Ablage |
Vorhanden |
Einspruchsfrist |
30 Tage ab Ausstellung von eGazette |
Schutzdauer |
10 Jahre ab dem Datum der Registrierung |
Wiedereinsetzung der abgelaufenen Marke |
Bei registrierten Marken nicht möglich. Eine Marke kann nur wiedereingesetzt werden, wenn während der Anhängigkeit der Anmeldung, der Markeninhaber einen Antrag auf Markenwiederbelebung innerhalb von 3 Monaten ab Versanddatum der Verzichtserklärung, sofern die Verzichtsursache nicht auf die Nichteinreichung der Erklärung der tatsächlichen Verwendung für das 3. Jahr zurückzuführen ist |
Obligatorischer Nutzungszeitraum zur Vermeidung von Stornierungsmaßnahmen |
3 aufeinanderfolgende Jahre |
Parallelimporte |
Zulässig, außer in Fällen, in denen ein Alleinimporteur / -verteiler auf den Philippinen bestellt wird und Parallelimporte einen Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen darstellen können |
Nutzung |
(a) Erklärung der tatsächlichen Verwendung für das 3. Jahr – Erforderlich innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag – Die ursprüngliche Frist kann einmal für einen Zeitraum von 6 Monaten verlängert werden – Obligatorisch, unabhängig von der Antragsgrundlage (b) Erklärung der tatsächlichen Nutzung für das 5. Jahr – Muss im5. Jahr nach dem Datum der Registrierung eingereicht werden |
Nützliche Links |
http://www.ipophil.gov.ph/ |