| Rechtliche Grundlage |
Markengesetz BE 2534 (1991) in der Fassung des Markengesetzes (Nr. 2) BE 2543 (2000) und des Markengesetzes (Nr. 3) BE 2559 (2016). |
| Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge |
● Pariser Übereinkommen mit Wirkung vom 2. August 2008 ● Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) |
| Kosten der Erlangung einer Thailand-Marke |
Bitte kontaktieren Sie uns unter thailand@mirandah.com |
| Durchschnittliche Zeit, um eine thailändische Marke zu erhalten |
10 bis 15 Monate |
| Amtssprache für Verfahren in thailändischen Markensachen |
Thai |
| Registrierbare Marken |
Jedes unverwechselbare Gerät, Marke, Überschrift, Etikett, Ticket, Name, Unterschrift, Foto, Wort, Buchstabe, Ziffer, Form der Waren, 3-dimensionale Marken, Ton, Verpackung oder Kombination von Farben oder eine Kombination daraus |
| Einreichung und Strafverfolgung |
Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Prüfung Stufe 3: Veröffentlichung Stufe 4: Einspruch (falls vorhanden) Stufe 5: Registrierung Stufe 6: Erneuerung |
| Anzahl der Klassen |
45 (Nizza Klassifizierung) |
| Mehrfache Klassenanmeldung |
Vorhanden |
| Ablage von Serienmarken |
Nicht vorhanden |
| Notwendiges Dokument für die Einreichung |
Vollmacht - notariell beglaubigt |
| Typische Einwände |
Beschreibbarkeit Nichtunterscheidungskraft Vorherige kollidierende Rechte Spezifikationen |
| Verlängerung der Amtsbescheidfristen |
Nicht vorhanden |
| Einspruchsfrist |
60 Tage (nicht erweiterbar) |
| Laufzeit des Markenschutzes |
10 Jahre (erneuerbar) |
| Wiedereinsetzung der abgelaufenen Marke |
Innerhalb von 6 Monaten ab dem Ablaufdatum möglich. |
| Parallelimporte |
Vorhanden |
| Minimale Nutzungsdauer zur Vermeidung von Stornierungsmaßnahmen bei Nichtbenutzung |
3 Jahre (kontinuierlich) |
| Nützliche Links |
http://www.ipthailand.go.th/ |