Rechtliche Grundlage |
Markengesetz BE 2534 (1991) in der Fassung des Markengesetzes (Nr. 2) BE 2543 (2000) und des Markengesetzes (Nr. 3) BE 2559 (2016). |
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge |
● Pariser Übereinkommen mit Wirkung vom 2. August 2008 ● Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) |
Kosten der Erlangung einer Thailand-Marke |
Bitte kontaktieren Sie uns unter thailand@mirandah.com |
Durchschnittliche Zeit, um eine thailändische Marke zu erhalten |
10 bis 15 Monate |
Amtssprache für Verfahren in thailändischen Markensachen |
Thai |
Registrierbare Marken |
Jedes unverwechselbare Gerät, Marke, Überschrift, Etikett, Ticket, Name, Unterschrift, Foto, Wort, Buchstabe, Ziffer, Form der Waren, 3-dimensionale Marken, Ton, Verpackung oder Kombination von Farben oder eine Kombination daraus |
Einreichung und Strafverfolgung |
Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Prüfung Stufe 3: Veröffentlichung Stufe 4: Einspruch (falls vorhanden) Stufe 5: Registrierung Stufe 6: Erneuerung |
Anzahl der Klassen |
45 (Nizza Klassifizierung) |
Mehrfache Klassenanmeldung |
Vorhanden |
Ablage von Serienmarken |
Nicht vorhanden |
Notwendiges Dokument für die Einreichung |
Vollmacht – notariell beglaubigt |
Typische Einwände |
Beschreibbarkeit Nichtunterscheidungskraft Vorherige kollidierende Rechte Spezifikationen |
Verlängerung der Amtsbescheidfristen |
Nicht vorhanden |
Einspruchsfrist |
60 Tage (nicht erweiterbar) |
Laufzeit des Markenschutzes |
10 Jahre (erneuerbar) |
Wiedereinsetzung der abgelaufenen Marke |
Innerhalb von 6 Monaten ab dem Ablaufdatum möglich. |
Parallelimporte |
Vorhanden |
Minimale Nutzungsdauer zur Vermeidung von Stornierungsmaßnahmen bei Nichtbenutzung |
3 Jahre (kontinuierlich) |
Nützliche Links |
http://www.ipthailand.go.th/ |