Überblick
Als das viertgrößte Land der Welt ist das Potenzial Indonesiens enorm. Das Wachstum des Landes in den letzten Jahren war exponentiell, und dies ist nicht zuletzt auf die Verbesserung des IP-Systems zurückzuführen.
Seit der Billigung des Übereinkommens der Welthandelsorganisation (WTO) über handelsbezogene Aspekte von Änderungen des geistigen Eigentums (TRIPs-Übereinkommen) im Jahr 1994 hat Indonesien aktive Schritte unternommen, um IP-Gesetze zu entwickeln und zu erlassen, was einen besseren Rahmen für den IP-Schutz schafft sowie eine bessere Umgebung für die Entwicklung von IP bietet.
1997 trat sie dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) bei, was bedeutet, dass Patentanmeldungen in Indonesien im Rahmen einer einzigen Anmeldung in Verbindung mit anderen PCT-Staaten eingereicht werden können.
Infolge des Harmonisierungsplans der ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft hat sich Indonesien verpflichtet, das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (auch bekannt als „Madrider Protokoll“) zu unterzeichnen. Januar 2 2018 ist Indonesien Mitglied 100 des Protokolls geworden.
Wachstum der indonesischen IP-Landschaft
Die Regierungsbehörde für Geistiges Eigentum in Indonesien, die Generaldirektion für Geistiges Eigentum (DGIP), hat neue Gesetze zum geistigen Eigentum entworfen und verbreitet, darunter ein „Cybergesetz“ für Online-Copyright-Bestimmungen, Vorschriften zu geografischen Angaben und Gesetze zur Registrierung von Patentvergaben.
In der Zwischenzeit werden bestehende Gesetze zu Urheberrechten, Marken und Patenten regelmäßig gemäß internationalen Best Practices überarbeitet.
Angesichts all dieser Initiativen gilt das indonesische Recht des geistigen Eigentums als umfassend und im Einklang mit internationalen Standards.
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge | ● Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) mit Wirkung vom 5. September 1997 ● Pariser Übereinkommen mit Wirkung vom 24. Dezember 1950 ● Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) | |
Durchschnittliche Zeit, um ein Indonesien-Patent zu erhalten | 24 bis 48 Monate nach der nationalen PCT-Phase 24 bis 48 Monate ab dem Anmeldetag für die Pariser Verbandskonvention 24 Monate ab dem Anmeldetag für ein einfaches Patent | |
Amtssprache für die Patenterteilung in Indonesien |
|
|
Nicht patentierbarer Gegenstand | ● Jeder Prozess oder jedes Produkt, das gegen geltende Vorschriften, religiöse Moral, öffentliche Ordnung oder Ethik verstößt ● Untersuchungs-, Behandlungs-, Medikations- und / oder Operationsmethoden für Menschen und / oder Tiere ● Entdeckungen oder wissenschaftliche Theorien ● Mathematische Formeln ● Lebewesen (ausschließlich Mikroorganismen) ● Biologische Prozesse zur Reproduktion von Pflanzen und Tieren (ausschließlich mikrobiologischer Prozesse). | |
Kulanzfrist für vorherige Offenlegung oder Verkauf | 6 Monate vor dem indonesischen Anmeldetag (für Experimente, Forschung und Entwicklung oder Weitergabe an die gelehrte Gemeinschaft) | |
Wichtige Strafverfolgungvorgänge | Pariser Kongresseintrag: 12 Monate ab Priorität Nationaler Phaseneintrag: 31 Monate ab Priorität Antrag auf Prüfung: 36 Monate ab Einreichung Zahlung der ersten Jahresgebühren oder Rückzahlungen: innerhalb von 6 Monaten ab der Erteilung der Bekanntmachung Erneuerung von Patenten: Jedes Jahr | |
Einreichung und Strafverfolgung | Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Formalitätsprüfung Stufe 3: Veröffentlichung und (ggf.) Einspruch Stufe 4: Materielle Prüfung Stufe 5: Erteilung Stufe 6: Erneuerung / Annuität | |
Verlängerung der Amtsbescheidfristen | Vorhanden | |
Erforderliche Dokumente zur Einreichung | Vollmacht Abtretungsurkunde* Für Dokumente, die nicht ursprünglich in englischer Sprache verfasst sind (z. B. Patentschrift), ist zusätzlich eine englische Übersetzung erforderlich. | |
Exklusivitätsgesetze für pharmazeutische Daten | Nicht vorhanden | |
Recherche und Prüfung | Das Patentamt führt seine eigene Recherche und Prüfung durch, begünstigt jedoch Recherche- und Prüfungsberichte, die in vorgeschriebenen Ländern wie den USA, Großbritannien, Australien, Japan und Südkorea und größtenteils vom Europäischen Patentamt herausgegeben werden. | |
Einspruchsfrist | 6 Monate während der Veröffentlichungsperiode | |
Laufzeit des Patentschutzes | 20 Jahre ab dem Anmeldetag für PCT- und Pariser Übereinkommen 10 Jahre ab dem Anmeldetag für ein einfaches Patent | |
Verlängerung der Patentlaufzeit | Nicht vorhanden | |
Wiedereinsetzung des abgelaufenen Patents | Nicht vorhanden | |
Parallelimporte | Patentgesetz Nr. 14 2001 schreibt vor, dass Parallelimporte nicht zulässig sind. In der Praxis ist dies jedoch aufgrund mangelnder Koordinierung zwischen der IP-Stelle und der Zollstelle immer noch schwierig umzusetzen | |
Andere Formen von Patenten (z. B. Gebrauchsmuster / Neuheitenpatent) | Einfaches Patent: Maximal eine Erfindung ist zulässig. Der Erfindungsumfang für einfache Patente wurde erweitert, um neue Erfindungen – oder Entwicklungen existierender Produkte oder Prozesse – einzuschließen, die innerhalb einer Industrie angewendet werden können. | |
Nützliche Links | www.dgip.go.id |
Verletzungsverfahren | Vorhanden |
Spezialisierte Gerichte für IP | Nicht vorhanden |
Übersicht der Durchsetzungsmaßnah- men | Unterlassungsbescheid Verletzungsverfahren |
Rechtsschutz gegen grundlose Bedrohungen | Geregelt, kann aber aufgrund fehlender technischer Regelungen nicht umgesetzt werden |
Erklärung der Nichtverletzung | Nicht vorhanden |
Einstweilige Verfügungen | Vorhanden |
Zeitrahmen für verschiedene rechtliche Maßnahmen | Widerrufung – 6 bis 8 Monate für die erste Instanz und 8 bis 12 Monate für die Aufhebung Verletzungsverfahren – 6 bis 8 Monate für die erste Instanz und 8 bis 12 Monate für die Aufhebung. Widerspruch gegen den Erteilungsbeschluss – innerhalb von 9 Monaten ab dem Datum der Mitteilung über die Erteilung |
Alternative Streitbeilegung | Schlichtung Schiedsverfahren Sühneverfahren |
Verfügbarkeit von Schadensersatz und anderen Rechtsmitteln für den Fall einer Verletzung | Einstweilige Verfügung Umsatzverlust |
Zivilrechtliche Abhilfemaßnahmen | Nicht vorhanden |
Strafsanktionen | Strafsumme Gefängnisstrafe (max. 4 Jahre) |
Rechtliche Grundlage | Gesetz Nr. 15, Jahr 2001, betreffend das Markenrecht, gültig ab 1. August 2001 |
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge | ● Pariser Übereinkommen mit Wirkung vom 24. Dezember 1950 ● Markenrechtsvertrag mit Wirkung vom 5. September 1997 ● Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) |
Kosten für die Erlangung einer indonesischen Marke | Bitte kontaktieren Sie uns unter indonesia@mirandah.com |
Durchschnittliche Zeit, um eine indonesische Marke zu erhalten | 18 bis 24 Monate |
Amtssprache für Verfahren in indonesischen Markensachen | Bahasa Indonesia |
Registrierbare Marken | Ein Zeichen in Form eines Bildes, eines Namens, eines Wortes, von Buchstaben, Ziffern, einer Zusammensetzung von Farben oder einer Kombination der genannten Elemente mit Unterscheidungsmerkmalen, die bei den Tätigkeiten des Handels mit Waren oder Dienstleistungen verwendet werden |
Einreichung und Strafverfolgung | Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Formalitätsprüfung Stufe 3: Materielle Prüfung Stufe 4: Veröffentlichung Stufe 5: Einspruch (falls vorhanden) Stufe 6: Registrierung Stufe 7: Erneuerung |
Anzahl der Klassen | 45 (10. Ausgabe Nizza – Klassifikation) |
Mehrfache Klassenanmeldung | Vorhanden |
Ablage von Serienmarken | Nicht vorhanden |
Notwendiges Dokument für die Einreichung | Vollmacht Erklärung des Markeneigentums |
Typische Einwände | Täuschung Bewusste Böswilligkeit Vorherige kollidierende Rechte Nichtunterscheidungskraft Beschreibbarkeit |
Verlängerung der Amtsbescheidfristen | Nicht vorhanden |
Einspruchsfrist | 3 Monate |
Laufzeit des Markenschutzes | 10 Jahre (erneuerbar) |
Wiedereinsetzung der abgelaufenen Marke | Nicht vorhanden |
Parallelimporte | Nicht vorhanden |
Minimale Nutzungsdauer zur Vermeidung von Stornierungsmaßnahmen bei Nichtbenutzung | 3 Jahre (kontinuierlich) |
Nützliche Links | http://www.dgip.go.id/ |
Verletzungsverfahren | Vorhanden |
Spezialisierte Gerichte für IP | Nicht vorhanden |
Übersicht der Durchsetzungsmaßnah- men | Zivilrechtlich Verletzung gemäß dem Gesetz Nr. 15 Jahr 2001 betreffend der Marke Strafrechtlich Markenzeichen / Verstoß gemäß dem Gesetz Nr. 15 Jahr 2001 über Marken Grenzmaßnahmen |
Rechtsschutz gegen grundlose Bedrohungen | Nicht vorhanden |
Erklärung der Nichtverletzung | Nicht vorhanden |
Einstweilige Verfügungen | Wie nachstehend |
Zeitrahmen für verschiedene rechtliche Maßnahmen | Verletzungsverfahren (Zivilverfahren): 4 bis 7 Monate für die erste Instanz und 4 bis 7 Monate für die Kassation Widerruf: 4 bis 7 Monate für die erste Instanz und 4 bis 7 Monate für die Kassation |
Alternative Streitbeilegung | Schlichtung Schiedsverfahren Sühneverfahren |
Verfügbarkeit von Schadensersatz und anderen Rechtsmitteln für den Fall einer Verletzung | Widerruf (Löschungserfahren) |
Zivilrechtliche Abhilfemaßnahmen | Einstweilige Verfügung Schäden |
Strafsanktionen | Warenbezeichnungsverfügung (Trade Description Order) Geldbußen oder Gefängnis oder beides Grenzmaßnahmen Beschlagnahme; Haft; Verfall gefälschter Markenware |
mirandah asia (indonesia) pt
Sudirman Plaza, Plaza Marein, Floor 10E JL. Jend. Sudirman Kav 76-78 Jakarta Selatan 12910 Indonesia
Tel: +(62) 21 5793 5902 – 03
Fax: +(62) 21 5793 5904
Email: indonesia@mirandah.com