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Indonesien

  Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge ●        Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) mit Wirkung vom 5. September 1997 ●        Pariser Übereinkommen mit Wirkung vom 24. Dezember 1950 ●        Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)
Durchschnittliche Zeit, um ein Indonesien-Patent zu erhalten 24 bis 48 Monate nach der nationalen PCT-Phase 24 bis 48 Monate ab dem Anmeldetag für die Pariser Verbandskonvention 24 Monate ab dem Anmeldetag für ein einfaches Patent
Amtssprache für die Patenterteilung in Indonesien
Bahasa Indonesia
Nicht patentierbarer Gegenstand ●        Jeder Prozess oder jedes Produkt, das gegen geltende Vorschriften, religiöse Moral, öffentliche Ordnung oder Ethik verstößt ●        Untersuchungs-, Behandlungs-, Medikations- und / oder Operationsmethoden für Menschen und / oder Tiere ●        Entdeckungen oder wissenschaftliche Theorien ●        Mathematische Formeln ●        Lebewesen (ausschließlich Mikroorganismen) ●        Biologische Prozesse zur Reproduktion von Pflanzen und Tieren (ausschließlich mikrobiologischer Prozesse).
Kulanzfrist für vorherige Offenlegung oder Verkauf 6 Monate vor dem indonesischen Anmeldetag (für Experimente, Forschung und Entwicklung oder Weitergabe an die gelehrte Gemeinschaft)
Wichtige Strafverfolgungvorgänge Pariser Kongresseintrag: 12 Monate ab Priorität Nationaler Phaseneintrag: 31 Monate ab Priorität Antrag auf Prüfung: 36 Monate ab Einreichung Zahlung der ersten Jahresgebühren oder Rückzahlungen: innerhalb von 6 Monaten ab der Erteilung der Bekanntmachung Erneuerung von Patenten: Jedes Jahr
Einreichung und Strafverfolgung Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Formalitätsprüfung Stufe 3: Veröffentlichung und (ggf.) Einspruch Stufe 4: Materielle Prüfung Stufe 5: Erteilung Stufe 6: Erneuerung / Annuität
Verlängerung der Amtsbescheidfristen Vorhanden
Erforderliche Dokumente zur Einreichung Vollmacht Abtretungsurkunde* Für Dokumente, die nicht ursprünglich in englischer Sprache verfasst sind (z. B. Patentschrift), ist zusätzlich eine englische Übersetzung erforderlich.
Exklusivitätsgesetze für pharmazeutische Daten Nicht vorhanden
Recherche und Prüfung Das Patentamt führt seine eigene Recherche und Prüfung durch, begünstigt jedoch Recherche- und Prüfungsberichte, die in vorgeschriebenen Ländern wie den USA, Großbritannien, Australien, Japan und Südkorea und größtenteils vom Europäischen Patentamt herausgegeben werden.
Einspruchsfrist 6 Monate während der Veröffentlichungsperiode
Laufzeit des Patentschutzes 20 Jahre ab dem Anmeldetag für PCT- und Pariser Übereinkommen 10 Jahre ab dem Anmeldetag für ein einfaches Patent
Verlängerung der Patentlaufzeit Nicht vorhanden
Wiedereinsetzung des abgelaufenen Patents Nicht vorhanden
Parallelimporte Patentgesetz Nr. 14 2001 schreibt vor, dass Parallelimporte nicht zulässig sind. In der Praxis ist dies jedoch aufgrund mangelnder Koordinierung zwischen der IP-Stelle und der Zollstelle immer noch schwierig umzusetzen
Andere Formen von Patenten (z. B. Gebrauchsmuster  / Neuheitenpatent) Einfaches Patent: Maximal eine Erfindung ist zulässig. Der Erfindungsumfang für einfache Patente wurde erweitert, um neue Erfindungen – oder Entwicklungen existierender Produkte oder Prozesse – einzuschließen, die innerhalb einer Industrie angewendet werden können.
Nützliche Links www.dgip.go.id
Verletzungsverfahren Vorhanden
Spezialisierte Gerichte für IP Nicht vorhanden
Übersicht der Durchsetzungsmaßnah- men Unterlassungsbescheid Verletzungsverfahren
Rechtsschutz gegen grundlose Bedrohungen Geregelt, kann aber aufgrund fehlender technischer Regelungen nicht umgesetzt werden
Erklärung der Nichtverletzung Nicht vorhanden
Einstweilige Verfügungen Vorhanden
Zeitrahmen für verschiedene rechtliche Maßnahmen Widerrufung – 6 bis 8 Monate für die erste Instanz und 8 bis 12 Monate für die Aufhebung Verletzungsverfahren – 6 bis 8 Monate für die erste Instanz und 8 bis 12 Monate für die Aufhebung. Widerspruch  gegen den Erteilungsbeschluss – innerhalb von 9 Monaten ab dem Datum der Mitteilung über die Erteilung
Alternative Streitbeilegung Schlichtung Schiedsverfahren Sühneverfahren
Verfügbarkeit von Schadensersatz und anderen Rechtsmitteln für den Fall einer Verletzung Einstweilige Verfügung Umsatzverlust
Zivilrechtliche Abhilfemaßnahmen Nicht vorhanden
Strafsanktionen Strafsumme Gefängnisstrafe (max. 4 Jahre)