Singapore
Malaysia
Indonesia
Thailand
Philippines
Vietnam
Cambodia
Laos
Myanmar
Brunei
India

Malaysia

Rechtliche Grundlage ●        Patentgesetz 1983 mit Wirkung vom 1. Oktober 1986 ●        Patent- (Änderung) Ordnung 1993 mit Wirkung vom 1. August 1995 ●        Patent- (Änderung) Ordnung  2000 mit Wirkung vom 1. August 2001 ●        Patent- (Änderung) Ordnung  2002 mit Wirkung vom 3. März 2003 ●        Patent- (Änderung) Ordnung  2003 gültig ab dem 14. August 2003 ●        Patent- (Änderung) Ordnung  2006 mit Wirkung vom 16. August 2006 ●        Patentordnung 1986 mit Wirkung vom 1. Oktober 1986 ●        Patente (Änderung) 1993 ab 1. August 1995
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge ●        Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) mit Wirkung vom 16. August 2006 ●        Pariser Verbandsübereinkommen ab 1. Januar 1989 ●        Welthandelsorganisation (WTO) mit Wirkung vom 1. Januar 1995 ●        Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)
Kosten für den Erhalt eines Malaysia-Patents Bitte kontaktieren Sie uns unter malaysia@mirandah.com
Durchschnittliche Zeit, um ein Malaysia-Patent zu erhalten 12 bis 30 Monate von der nationalen PCT-Phase 42 bis 48 Monate nach dem Prioritätsdatum für Anträge aus der Pariser Konvention
Wichtige Strafverfolgungvorgänge
Eintritt in die nationale Phase : 30 Monate
Antrag auf Prüfung : 18 Monate nach Einreichung der Anmeldungen für die Pariser Übereinkunft 48 Monate nach dem internationalen Anmeldedatum für den Eintritt in die PCT-Nationalphase
Erneuerung von Patenten : Jedes Jahr nach Patenterteilung
Einreichung und Strafverfolgung Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Formalitätsprüfung Stufe 3: Materielle Prüfung Stufe 4: Erteilung Stufe 5: Erneuerung / Annuität
Verlängerung der Amtsbescheidfristen Kann nur einmal für maximal 9 Monate für Prüfungsverfahren eingereicht werden
Notwendiges Dokument für die Einreichung Vollmacht, Erklärung, die die Rechte des Antragstellers rechtfertigt
Exklusivitätsgesetze für pharmazeutische Daten Verfügbar – Malaysia hat die Datenexklusivität (DE) seit 2011 in Bezug auf nicht offenbarte, nicht veröffentlichte und nicht-öffentliche pharmazeutische Testdaten implementiert. Die Frist beträgt fünf Jahre für eine neue chemische Einheit und drei Jahre für eine zweite Indikation. DE wird dem Urheber verliehen; Ein Generikahersteller kann jedoch auf Bio-Äquivalenz (BE) zurückgreifen, um eine Marktzulassung zu erhalten. Die Genehmigung für das Inverkehrbringen wird von der nationalen Arzneimittelbehörde verwaltet.
Recherche und Prüfung Das Patentamt führt seine eigene Recherche und Prüfung durch, aber   bevorzugt Such- und Prüfungsberichte in vorgeschriebenen Ländern wie den USA, Großbritannien, Australien, Japan und Südkorea sowie dem Europäischen Patentamt.
Einspruchsfrist Nicht vorhanden
Laufzeit des Patentschutzes 20 Jahre
Verlängerung der Patentlaufzeit Nicht vorhanden
Wiedereinsetzung des abgelaufenen Patents Innerhalb von 24 Monaten nach dem Datum des Verfalls
Parallelimporte Vorhanden
Andere Formen von Patenten Utility Innovation (UI): UI erfordert keine Erfindungsgabe. Maximal ein Anspruch ist zulässig.
Nützliche Links  http://www.myipo.gov.my
Verletzungsverhandlunf Vorhanden
Spezialisierte Gerichte für IP Vorhanden
Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen Unterlassungsbescheid Verletzungsverfahren
Rechtsschutz gegen grundlose Bedrohungen Nicht vorhanden
Erklärung der Nichtverletzung Vorhanden
Einstweilige Verfügungen Vorhanden
Zeitrahmen für verschiedene rechtliche Maßnahmen Widerrufung – 1 bis 2 Jahre Verletzungsverfahren – 2 bis 3 Jahre
Alternative Streitbeilegung Schlichtung, Schiedsverfahren
Verfügbarkeit von Schadensersatz und anderen Rechtsmitteln für den Fall einer Verletzung Einstweilige Verfügung, Umsatzverlust, Gewinnberechnung
Zivilrechtliche Abhilfemaßnahmen Vorhanden
Strafsanktionen Nicht vorhanden