Singapur
Rechtliche Grundlage | ● Patentgesetz 1995 (Kapitel 221) mit Wirkung vom 23. Februar 1995 ● Patent- (Änderungsgesetz), 1995 gültig ab 1. Januar 1996 ● Patent- (Änderungsgesetz) vom 25. Februar 2002 ● Patent- (Änderungsgesetz), 2004 gültig ab 1. Juli 2004 ● Patentgesetz (2008) (Nr. 18 von 2008) mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 ● Patent- (Änderungsgesetz), 2012 (Nr. 15 von 2012) wirksam am 14. Februar 2014 ● Patentregelungen 1995 ● Patentregelungen 1993 (Rev. Edition) wirksam am 23. Februar 1995 ● Patente- (Änderung) Regelungen 1996, gültig ab 24. Februar 1996 ● Patente- (Änderung) Regelungen 2013 gültig 08. April 2013 ● Patente- (Änderung) Regelungen 2014 gültig bis 14. Februar 2014 ● Patente- (Änderung Nr. 2) Regelungen 2014 gültig ab 10. März 2014 |
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge | ● Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) mit Wirkung vom 23. Februar 1995 ● Pariser Übereinkommen mit Wirkung vom 23. Februar 1995 ● Budapester Vertrag mit Wirkung vom 23. Februar 1995 ● Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) |
Kosten für den Erhalt eines Singapur-Patents | Bitte kontaktieren Sie uns unter singapore@mirandah.com |
Durchschnittliche Zeit, um ein Singapur-Patent zu erhalten | 12 – 24 Monate nach der nationalen PCT-Phase, 42 – 54 Monate ab dem Prioritätsdatum für Anträge auf Pariser Übereinkommen |
Amtssprache für Verfahren in Patentsachen | Englisch |
Nicht patentierbarer Gegenstand | ● Verfahren zur Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers durch Operation oder Therapie oder Diagnose ● Erfindung, die beleidigendes, unmoralisches oder antisoziales Verhalten fördern kann |
Kulanzfrist für vorherige Offenlegung oder Verkauf | 12 Monate |
Wichtige Strafverfolgungsvorgänge | Nach dem Anmeldetag oder dem frühesten beanspruchten Prioritätsdatum – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher ist: Suchanfragen: 13 Monate Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate Anfrage auf Recherche und / oder Prüfung: 36 Monate Zahlung der Erteilungsgebühren: 54 Monate Verlängerungen: Am fünften Jahrestag der Einreichung und danach jeweils folgenden Jahrestag |
Einreichung und Strafverfolgung | Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Formalitätsprüfung Stufe 3: Veröffentlichung Stufe 4: Materielle Prüfung Stufe 5: Erteilung Stufe 6: Erneuerung / Annuität |
Verlängerung der Amtsbescheidfristen | Nicht erweiterbar |
Notwendiges Dokument für die Einreichung | Keine, wenn der Antrag bereits von der WIPO veröffentlicht wurde und in englischer Sprache vorliegt. Andernfalls wären beglaubigte englische Übersetzungen der Spezifikationen sowie die Erklärung der Genauigkeit des Übersetzers erforderlich. |
Exklusivitätsgesetze für pharmazeutische Daten | Vorhanden |
Recherche und Prüfung | Die lokale Prüfung von Patenten ist nicht obligatorisch. Für die Patenterteilung in Singapur können Recherchen- und Prüfungsberichte verwendet werden, die in anderen Ländern oder während der internationalen PCT-Phase erstellt wurden |
Einspruchsfrist | Nicht vorhanden |
Laufzeit des Patentschutzes | 20 Jahre |
Verlängerung der Patentlaufzeit | Vorhanden |
Wiedereinsetzung des abgelaufenen Patents | Innerhalb von 18 Monaten ab dem Tag, an dem es aufgehört hat zu wirken |
Parallelimporte | Vorhanden |
Andere Formen von Patenten (z. B. Gebrauchsmuster / Neuheitenpatent) | Nicht vorhanden |
Nützliche Links | www.ipos.gov.sg |
Verletzungsverfahren | Zivil- und Strafrecht (in besonderen Fällen) |
Spezialisierte Gerichte für IP | Nein |
Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen | Unterlassungsbescheid Verletzungsverfahren |
Rechtsschutz gegen grundlose Bedrohungen | Vorhanden |
Erklärung der Nichtverletzung | Vorhanden |
Einstweilige Verfügungen | Vorhanden |
Zeitrahmen für verschiedene rechtliche Maßnahmen | Widerruf – 1 bis 2 Jahre Verletzungsverfahren – 2 bis 3 Jahre |
Alternative Streitbeilegung | Schlichtung Schiedsverfahren |
Verfügbarkeit von Schadensersatz und anderen Rechtsmitteln für den Fall einer Verletzung | Einstweilige Verfügung Lieferung Schäden Gewinnberechnung |
Zivilrechtliche Abhilfemaßnahmen | Wie vorstehend |
Strafsanktionen | Nicht vorhanden |
In Singapur wird eine Patentanmeldung auf der Grundlage der zugelassenen / erteilten Ansprüche entweder in einer entsprechenden Anmeldung, einer entsprechenden internationalen Anmeldung oder einer entsprechenden nationalen Phase beantragt. Wir empfehlen diese Option jedoch nicht, da dies zu einem schwachen Patent führen kann.
Nach der Einreichung eines Antrags auf ergänzende Prüfung prüfen die lokalen Prüfer nur eine begrenzte Anzahl vorgeschriebener Angelegenheiten, z. B. die Verwandtschaft der Ansprüche Singapurs auf die erteilten Ansprüche des entsprechenden Antrags. Es ist keine weitere Sachprüfung durchzuführen.
Folglich wird der Antrag basierend auf dem Prüfungsbericht in einem Land genehmigt, das möglicherweise eine andere Prüfungspraxis als Singapur hat. Dies wird daher die Belastung des Antragstellers für die Feststellung der Gültigkeit der Ansprüche in einem späteren Verfahren erhöhen. Ein gutes Beispiel hierfür sind die derzeit zurückgenommenen Ansprüche des Singapur-Patents Nr. 51905 (die Ansprüche 1 bis 13 dieses Patents haben sich aufgrund unzureichender Offenbarung und fehlender erfinderischer Tätigkeit als ungültig erwiesen). Diese Unzulänglichkeiten wurden vom Amt für geistiges Eigentum von Singapur anerkannt, und diese Option wird im Jahr 2020 gestrichen.