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Indonesien

Rechtliche Grundlage Gesetz Nr. 15, Jahr 2001, betreffend das Markenrecht, gültig ab 1. August 2001
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge ●        Pariser Übereinkommen mit Wirkung vom 24. Dezember 1950 ●        Markenrechtsvertrag mit Wirkung vom 5. September 1997 ●        Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)
Kosten für die Erlangung einer indonesischen Marke Bitte kontaktieren Sie uns unter indonesia@mirandah.com
Durchschnittliche Zeit, um eine indonesische Marke zu erhalten 18 bis 24 Monate
Amtssprache für Verfahren in indonesischen Markensachen Bahasa Indonesia
Registrierbare Marken Ein Zeichen in Form eines Bildes, eines Namens, eines Wortes, von Buchstaben, Ziffern, einer Zusammensetzung von Farben oder einer Kombination der genannten Elemente mit Unterscheidungsmerkmalen, die bei den Tätigkeiten des Handels mit Waren oder Dienstleistungen verwendet werden
Einreichung und Strafverfolgung Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Formalitätsprüfung Stufe 3: Materielle Prüfung Stufe 4: Veröffentlichung Stufe 5: Einspruch (falls vorhanden) Stufe 6: Registrierung Stufe 7: Erneuerung
Anzahl der Klassen 45 (10. Ausgabe Nizza – Klassifikation)
Mehrfache Klassenanmeldung Vorhanden
Ablage von Serienmarken Nicht vorhanden
Notwendiges Dokument für die Einreichung Vollmacht Erklärung des Markeneigentums
Typische Einwände Täuschung Bewusste Böswilligkeit Vorherige kollidierende Rechte Nichtunterscheidungskraft Beschreibbarkeit
Verlängerung der Amtsbescheidfristen Nicht vorhanden
Einspruchsfrist 3 Monate
Laufzeit des Markenschutzes 10 Jahre (erneuerbar)
Wiedereinsetzung der abgelaufenen Marke Nicht vorhanden
Parallelimporte Nicht vorhanden
Minimale Nutzungsdauer zur Vermeidung von Stornierungsmaßnahmen bei Nichtbenutzung 3 Jahre (kontinuierlich)
Nützliche Links http://www.dgip.go.id/
Verletzungsverfahren Vorhanden
Spezialisierte Gerichte für IP Nicht vorhanden
Übersicht der Durchsetzungsmaßnah- men Zivilrechtlich Verletzung gemäß dem Gesetz Nr. 15 Jahr 2001 betreffend der Marke Strafrechtlich Markenzeichen / Verstoß gemäß dem Gesetz Nr. 15 Jahr 2001 über Marken Grenzmaßnahmen
Rechtsschutz gegen grundlose Bedrohungen Nicht vorhanden
Erklärung der Nichtverletzung Nicht vorhanden
Einstweilige Verfügungen Wie nachstehend
Zeitrahmen für verschiedene rechtliche Maßnahmen Verletzungsverfahren (Zivilverfahren): 4 bis 7 Monate für die erste Instanz und 4 bis 7 Monate für die Kassation Widerruf: 4 bis 7 Monate für die erste Instanz und 4 bis 7 Monate für die Kassation
Alternative Streitbeilegung Schlichtung Schiedsverfahren Sühneverfahren
Verfügbarkeit von Schadensersatz und anderen Rechtsmitteln für den Fall einer Verletzung Widerruf (Löschungserfahren)
Zivilrechtliche Abhilfemaßnahmen Einstweilige Verfügung Schäden
Strafsanktionen Warenbezeichnungsverfügung (Trade Description Order) Geldbußen oder Gefängnis oder beides Grenzmaßnahmen Beschlagnahme; Haft; Verfall gefälschter Markenware