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Malaysia

Rechtliche Grundlage Markengesetz 1976 mit Wirkung vom 1. September 1983 Marken- (Änderungs) Gesetz 1994, 2000 und 2002, letzteres mit Wirkung vom 3. März 2003 Markenreglement 1997 gültig ab 1. Dezember 1997
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge ●        Pariser Verbandsübereinkommen ab 1. Januar 1989 ●        Nizza Abkommen vom 28. September 2007 ●        Wiener Abkommen mit Wirkung vom 28. September 2007 ●        Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)
Kosten für den Erwerb einer Marke in Malaysia Bitte kontaktieren Sie uns unter malaysia@mirandah.com
Durchschnittliche Zeit, um eine Marke in Malaysia zu erhalten 12 Monate
Amtssprache in Verfahren zu Markensachen in Malaysia Bahasa Malaysia oder Englisch
Registrierbare Marken Jedes unverwechselbare Gerät, Marke, Überschrift, Etikett, Ticket, Name, Unterschrift, Wort, Buchstabe, Ziffer oder eine Kombination davon
Einreichung und Strafverfolgung Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Prüfung Stufe 3: Werbung Stufe 4: Einspruch (falls vorhanden) Stufe 5: Registrierung Stufe 6: Erneuerung
Anzahl der Klassen 45 (8. Auflage Nizza – Klassifikation)
Mehrfache Klassenanmeldung Nicht vorhanden
Ablage von Serienmarken Vorhanden
Notwendiges Dokument für die Einreichung Statutarische Erklärung des authentischen Eigentums an der Marke
Typische Einwände Beschreibbarkeit Nichtunterscheidungskraft Vorherige kollidierende Rechte
Verlängerung der Amtsbescheidfristen Vorhanden
Einspruchsfrist 2 Monate (verlängerbar)
Laufzeit des Markenschutzes 10 Jahre (erneuerbar)
Wiedereinsetzung der abgelaufenen Marke Innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der letzten Registrierung
Parallelimporte
Vorhanden
Minimale Nutzungsdauer zur Vermeidung von Stornierungsmaßnahmen bei Nichtbenutzung 3 Jahre (kontinuierlich)
Nützliche Links
www.myipo.gov.my
Verletzungsverfahren
Vorhanden
Spezialisierte Gerichte für IP Vorhanden
Übersicht der Durchsetzungsmaßnah- men Unterlassungsbescheid Verletzung “Passing-off” Antrag auf eine Handelsbeschreibungsbestellung  nach dem Trade Description Act  2011 Grenzmaßnahmen
Rechtsschutz gegen grundlose Bedrohungen Vorhanden (summarisches Urteil)
Erklärung der Nichtverletzung Vorhanden
Einstweilige Verfügungen Vorhanden
Zeitrahmen für verschiedene rechtliche Maßnahmen 6 bis 12 Monate
Alternative Streitbeilegung Eingeschränkt auf Markenangelegenheiten, bei denen es um Domainnamen geht
Verfügbarkeit von Schadensersatz und anderen Rechtsmitteln für den Fall einer Verletzung Tilgungsmaßnahmen
Zivilrechtliche Abhilfemaßnahmen Einstweilige Verfügung Schäden
Strafsanktionen Trade Description Order Geldstrafen oder Gefängnis oder beides Grenzmaßnahmen Einfuhrverbot; Beschlagnahme; Haft; Verfall von Waren mit gefälschter Marke
Andere Es ist eine Straftat, eine eingetragene Marke als eingetragen zu betrachten, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist. Sanktionen können Geldbußen oder Gefängnisstrafen oder beides umfassen