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Bruneis angehende IP-Gesetze sind eine vielversprechende Praxis für geistiges Eigentum in einem der reichsten Staaten Südostasiens.

Überblick

Die Patentverordnung des Landes von 2011 trat im Januar 2012 in Kraft und wird vom Amt für wirtschaftliche Entwicklung Brunei (BEBD) über das Amt für geistiges Eigentum von Brunei Darussalam (BruIPO) verwaltet. Die Patentregelungen wurde im selben Jahr umgesetzt.

Brunei’s Patentverordnung von 2011 ersetzt das bisherige Re-Registration-System von Patenten in Singapur, Malaysia, dem Vereinigten Königreich und dem EP (die für das Vereinigten Königreich designiert) und etabliert somit ein unabhängiges Patentsystem. Diese Entwicklungen waren Anlass für den kürzlichen Beitritt des Landes zum PCT-Vertrag, der am 24. Juli 2012 in Brunei in Kraft trat. Der Vertrag berechtigt Brunei-Staatsangehörige, internationale Anmeldungen im Rahmen des PCT-Systems einzureichen.

Die Markenregistrierung wird ebenfalls vom BruIPO verwaltet. Die Markenregelungen (subsidiär geltende Rechtsvorschrift) wurden erstmals 1984 überarbeitet und in den Gesetzen von Brunei, in der Fassung von 1984, veröffentlicht. Sie wurden erneut überarbeitet und unter S 27/2000 in den Gesetzen von Brunei, i.d.F. von 2000, veröffentlicht.

Wachstum der IP-Landschaft Bruneis

Um sich auf der internationalen IP-Karte fest zu etablieren, stimmte Brunei im Jahr 2016 dem Beitritt des Madrider Protokolls für die internationale Registrierung von Marken zu. Um Januar 2017, Brunei ist 98ige Mitglied des Protokolls geworden.

Rechtliche Grundlage Gesetze von Brunei (1984 Ed. Kap. 72) Notfall (Patente) Verordnung 1999 Patentverordnung, 2011
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge ●        Pariser Übereinkommen mit Wirkung vom 17. Februar 2012 ●        Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) mit Wirkung vom 24. Juli 2012 ●        Budapester Vertrag mit Wirkung vom 24. Juli 2012 ●        Abkommen über Handelsaspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) ●        ASEAN-Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums
Kosten für den Erhalt eines  Patents   Bitte kontaktieren Sie uns unter brunei@mirandah.com
Durchschnittliche Zeit, um ein Brunei-Patent zu erhalten 12 Monate ab der nationalen PCT-Phase 42   – 60 Monate ab dem Prioritätsdatum für Paris C
Amtssprache in Verfahren zu Patentsachen Englisch
Nicht patentierbarer Gegenstand ●        (a) Erfindungen, die beleidigendes, unmoralisches oder asoziales Verhalten fördern können ●        (b) Verfahren zur Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers
Kulanzfrist für vorherige Offenlegung oder Verkauf 12 Monate
Wichtige Strafverfolgungvorgänge
Anfrage auf Recherche : 13 Monate ab dem Prioritätstag
Antrag auf Prüfung : 21 Monate ab dem Prioritätstag
Nationaler Phaseneintrag : 30 Monate ab dem Prioritätstag
Zahlung der Erteilungsgebühren : 42 Monate / 60 Monate
Verlängerungen (nach Erteilung) : jedes Jahr nach Ablauf des 4. Jahres
Einreichung und Strafverfolgung Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Formalitätsprüfung Stufe 3: Veröffentlichung Stufe 4: Materielle Prüfung Stufe 5: Erteilung Stufe 6: Erneuerung / Annuität
Verlängerung der Amtsbescheidfristen Nicht erweiterbar
Erforderliche Dokumente zur Einreichung Englische Spezifikation Autorisierungserklärung
Exklusivitätsgesetze für pharmazeutische Daten Nicht vorhanden
Recherche und Prüfung Die lokale Prüfung von Patenten ist nicht obligatorisch. Auf Recherchen und Prüfungsberichte, die in anderen Ländern oder während der internationalen PCT-Phase erstellt wurden, kann für den Zweck der Brunei-Patenterteilung zurückgegriffen werden
  Einspruchsfrist Nicht vorhanden
Laufzeit des Patentschutzes 20 Jahre
Verlängerung der Patentlaufzeit Vorhanden
Wiedereinsetzung des abgelaufenen Patents 30 Monate ab dem Datum des Verfalls
Parallelimporte Vorhanden
Andere Formen von Patenten (z. B. Gebrauchsmuster  / Neuheitenpatent) Nicht vorhanden
Nützliche Links Brunei Amt für geistiges Eigentum ( BruIPO ) Der Brunei Economic Development Board (BEDB)
Rechtliche Grundlage Trademarks (Revised edition 2000) (2000) Emblems and Names (Prevention of Improper Use) (1968) Merchandise Marks (1953) Trademark (Importation of Infringing Goods) Regulations (Revised Edition 2000) (2000) Trademark Rules (Revised Edition 2000) (2000)
Einschlägige unterzeichnete internationale Verträge
  • Pariser Übereinkommen zum Schutz des gewerblichen Eigentums (17. Februar 2012)
  • Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (21. April 1994)
  • Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (12. November 2011)
  • Konvention zum Schutz des immateriellen Kulturerbes (12. November 2011)
  • Abkommen zur Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) (1. Januar 1995)
  • Welthandelsorganisation (WTO) – Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen) (1994) (1. Januar 1995)
  • ASEAN-Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums
  • ASEAN-Handelsabkommen (17. Mai 2010)
  • Trans – Pacific Strategic Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (12. Juli 2006)
  • Madrider Protokoll für die internationale Registrierung von Marken
Kosten für den Erhalt einer Brunei-Marke Bitte kontaktieren Sie uns unter brunei@mirandah.com
Durchschnittliche Zeit, um eine Brunei-Marke zu erhalten Zwischen 12 – 18 Monaten
Amtssprache für Verfahren in Sachen Brunei- Marken Englisch
Registrierbare Marken Jedes visuell wahrnehmbare Zeichen, das sich grafisch darstellen lässt und das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Wörter (einschließlich persönlicher Namen), Designs, Buchstaben, Ziffern oder die Form von Waren oder deren Verpackung. Einschließlich Kollektivmarken und Zertifizierungszeichen.
Einreichung und Strafverfolgung Stufe 1: Einreichung Stufe 2: Prüfung Stufe 3: Werbung Stufe 4: Einspruch Stufe 5: Registrierung
Anzahl der Klassen 1-42 (7. Ausgabe Nizza Klassifikation)
Mehrfache Klassenanmeldung Vorhanden
Ablage von Serienmarken Vorhanden
Notwendiges Dokument für die Einreichung Keine Angabe
Elektronische Einreichung Wenn die Marke in nicht-englischen Wörtern oder in fremden Zeichen steht, ist eine beglaubigte Kopie ihrer Übersetzung erforderlich.
Typische Einwände
  • Fehlende Fähigkeit, die Waren / Dienstleistungen einer Einheit von denen anderer zu unterscheiden;
  • Marke hat keine Unterscheidungskraft  für die Waren / Dienstleistungen gegenüber anderen Waren;
  • Marke widerspricht der öffentlichen Ordnung oder Moral;
  • Marke kann die Öffentlichkeit irreführen, unter anderem geographische Herkunft;
  • Marke ist mit einem Wappen, einer Flagge und / oder einem anderen Emblem identisch oder ist eine Nachahmung oder enthält ein Element davon;
  • Vorherige kollidierende Rechte
Verlängerung der Amtsbescheidfristen Ja, vorbehaltlich des Ermessens des Registerbeamten
Einspruchsfrist 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Anmeldung im Amtsblatt
Dauer des Markenschutzes 10 Jahre ab dem Datum der Registrierung (Nachfrist von 6 Monaten ab dem Ablaufdatum ist zulässig)
Wiedereinsetzung der abgelaufenen Marke Innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Löschung der Marke aus dem Register
Parallelimporte Ja
Minimale Nutzungsdauer zur Vermeidung von Stornierungsmaßnahmen bei Nichtbenutzung Innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum des Abschlusses des Registrierungsverfahrens.
Nützliche Links www.bruipo.gov.bn
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