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Mirandah Asia unterstützt Kunden in Myanmar seit über 15 Jahren. Mit Blick auf die Zukunft ist das Land bereit für schnelle Veränderungen in der IP-Landschaft, und mirandah asia ist darauf ausgerichtet, Kunden bei diesen Veränderungen zu helfen.

Überblick

Von vielen als einer der letzten wirtschaftlichen Grenzräume betrachtet, war Myanmar Gegenstand erheblicher Investitionsinteressen. Das Wachstumspotenzial des Landes ist unvergleichlich – und der Schutz des geistigen Eigentums ist für die Entwicklung seines Geschäftsumfelds unerlässlich.

Trotz des Beitritts zum Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) im Jahr 1995 und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) im Jahr 2001 beruht der Schutz des geistigen Eigentums in Myanmar noch immer weitgehend auf dem Gewohnheitsrecht. Das geltende Urheberrechtsgesetz schützt originale literarische, dramatische und künstlerische Werke, wenn sie in Myanmar veröffentlicht werden oder, wenn sie nicht veröffentlicht werden, zum Zeitpunkt der Entstehung als Werk einer Person oder Einrichtung in Myanmar gelten würden.

Wachstum der IP-Landschaft Myanmars

Eine neue IP-Regelung, die derzeit ausgearbeitet wird, wird voraussichtlich zu neu gestalteten Gesetzen führen, die den Schutz von Urheberrechten, Marken, Patenten und Geschmacksmustern verbessern. Die neuen Rechtsvorschriften werden auch den Rechtsrahmen für geistiges Eigentum in Myanmar an internationale Standards anpassen. Insbesondere werden diese dann ein Amt für geistiges Eigentum in Myanmar für die Verwaltung und den Schutz von geistigem Eigentum einrichten. Die Unterzeichnung internationaler Verträge wird das letztendliche Ziel sein, und dies ist ein willkommener und längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung für das Land.

Gemäß dem Harmonisierungsplan der ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft wird Myanmar dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (bekannt als „Madrider Protokoll“) beitreten. Dies bedeutet, dass Anmeldungen von Marken aus Myanmar in Verbindung mit anderen Unterzeichnerstaaten in Madrid nur in einer Sprache und unter Einhaltung eines einheitlichen Gebührenverzeichnisses möglich sind.

Nach der derzeitigen Praxis akzeptiert das Myanmar Register Office Patentanmeldungen nach Erhalt einer Patenturkunde, basierend auf einem erteilten ausländischen Patent. Die Eigentumsurkunden begründen die Rechte der Patentinhaber offiziell, wenn sie bei der Registrierungsstelle registriert sind. Dieser Datensatz kann jederzeit abgerufen und als Beweis verwendet werden, wenn es zu Streitigkeiten kommt.

Da die Patentinhaber in Myanmar keine IP-Gesetze oder rechtlichen Anforderungen zur Einreichung und Prüfung von Anträgen haben, sind sie verpflichtet, Beweise aufzubewahren und die Öffentlichkeit auf ihr Eigentum aufmerksam zu machen. Daher ist es ratsam, eine Warnanzeige in anerkannten lokalen Medien wie dem Wochenmagazin Myanmar Times zu veröffentlichen, sobald der Antrag genehmigt wurde   – und danach alle 3 Jahre dasselbe machen.

Die erforderlichen Unterlagen für die Einreichung einer Erklärung des Eigentums an einem Patent in Myanmar sind wie folgt:

Eine Originalkopie einer ordnungsgemäß unterzeichneten Erklärung des Eigentums an einem registrierten Patent in einem anderen Land

Eine beglaubigte Kopie des erteilten Patents (mit dem Zertifikat)

Eine beglaubigte Kopie einer englischen Übersetzung des  erteilten Patents (einschließlich Erteilungszertifikat), wenn die Dokumente nicht auf Englisch sind

Eine Originalkopie einer ausgefertigten Vollmacht. Beachten Sie, dass die Vollmacht in der burmesischen Botschaft oder im Konsulat notariell beglaubigt werden muss.

Es dauert etwa 5 bis 8 Wochen ab dem Einreichungsdatum bis ein Antrag gewährt wird.

ANFORDERUNGEN FÜR MARKENANTRÄGE IN MYANMAR

Obwohl bislang noch kein spezielles Markengesetz für Myanmar erlassen wurde, bedeutet dies jedoch nicht, dass es in diesem Land kein Markenrecht gibt. Marken und das Verfahren, nach dem sie registriert sind, sind in mehreren Gesetzen enthalten, insbesondere im Strafgesetzbuch von 1860, das die Definition einer Marke definiert; das Private Industrieunternehmensgesetz, das vorschreibt, dass kein Unternehmen „seine Waren ohne Handelsmarke vertreiben oder verkaufen darf“, und vor allem das Registrierungsgesetz, welches das Verfahren und die Anforderungen für die Registrierung aller Güter, einschließlich Marken, regelt.

Gegenwärtig werden alle Markenanmeldungen in Myanmar in Form einer „Declaration of Ownership of Trademark“ gemäß § 18 des Registrierungsgesetzes eingereicht. Jede Marke muss mit einer separaten Erklärung eingereicht werden.

Die Mindestanforderungen für die Registrierung von Marken in Myanmar sind wie folgt:

Der Antragsteller muss eine natürliche oder juristische Person Myanmars sein oder, wenn es sich um einen ausländischen Antragsteller handelt, durch einen Agenten mit einer Adresse für die Zustellung im Inland handeln;

Der Antragsteller muss eine Erklärung über das Eigentum an einer Marke gemäß § 18 des Registrierungsgesetzes ausführen;

Ein ausländischer Antragsteller muss eine besondere Vollmacht zugunsten des lokalen Agenten ausführen; und

Es ist üblich, in einer myanmarischen Zeitung eine „Warnanzeige“ zu veröffentlichen, in der die Eigentumsrechte des Markinhabers bekundet werden. Es ist auch üblich (und ratsam), die Warnanzeige alle drei Jahre erneut zu veröffentlichen, um Dritte über das Eigentum des Inhabers der Marke zu informieren

Die entsprechende Marke muss im Ursprungsland verwendet und registriert sein, obwohl sie in Myanmar noch nicht unbedingt verwendet wird.

Die Vollmacht und die Eigentumserklärung müssen in Anwesenheit eines Notars ausgestellt und beglaubigt werden. Die notarielle Beglaubigung erfordert eine diplomatische Legalisierung bei der burmesischen Botschaft / Konsulat in dem Land, in dem das Unternehmen des Antragstellers eingetragen ist. Die Vollmacht muss der Vertreter / Bevollmächtigten des Unternehmens, der die Eigentumserklärung unterzeichnet unterzeichnet werden.

Nach Einreichung der Erklärung über die Inhaberschaft von Marken- und Vollmachtsformularen wird der Markenantrag registriert. Nach der Registrierung wird eine Warnanzeige veröffentlicht.

Eine Markenerneuerung ist NICHT obligatorisch, aber es ist ratsam, die Marke in 3 oder 5 Jahren zu erneuern. Um die Marke zu verlängern, ist die Einreichung der Erklärung der Verlängerung der Marke und der Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss vom Vertreter / Bevollmächtigten des Unternehmens, der die Erklärung der Erneuerung des Markenzeichens unterzeichnet, unterschrieben werden. Jede Marke muss in einer separaten Erklärung mit einer Kopie des ursprünglichen Registrierungsformulars eingereicht werden.

Es ist wichtig anzumerken, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Dokumente eine Gültigkeitsdauer von drei (3) Monaten ab dem Datum der Ausführung in ihrem Herkunftsland haben müssen.

Möchten Sie mehr über die IP-Landschaft Myanmars erfahren? Schreiben Sie uns oder besuchen Sie unser Büro.

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